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Antwort 10.12.2010 von Ilse Aigner CSU
(...) Es ist richtig, dass in manchen Gegenden Grundstücksaufnahmen durch die zuständigen Ämter vorgenommen und im Internet veröffentlicht werden. Solange es der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben dient und die Datenschutzrechte der Betroffenen gewahrt werden, besteht gegen die Anfertigung von Aufnahmen keine Bedenken. (...)
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