Antwort 04.01.2024 von Ines Saborowski CDU
Der sich im Planfeststellungsverfahren befindliche Abschnitt (Augustusburger Straße bis Ebersdorf) ist der erste Teil dieses geplanten Lückenschlusses.

Der sich im Planfeststellungsverfahren befindliche Abschnitt (Augustusburger Straße bis Ebersdorf) ist der erste Teil dieses geplanten Lückenschlusses.
Tatsächlich ist das finanzielle Antragsvolumen der Freien Träger höher als die gemäß beschlossenen Haushalt der Stadt Chemnitz zur Verfügung stehenden Mittel.
in Deutschland besteht Ausweispflicht.