Wie stehen Sie zu der Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen (30) vor Schulen und Kindergärten, und zwar vor allem Einrichtungen?

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Frage von Marco S. •

Wie stehen Sie zu der Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen (30) vor Schulen und Kindergärten, und zwar vor allem Einrichtungen?

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu einem sehr wichtigen Thema.

Verkehrsberuhigte Zonen bzw. Geschwindigkeitsbegrenzungen vor KiTas, Schulen und Horten sowie vor Seniorenresidenzen halte ich für sehr wichtig. Es gibt natürlich Ausnahmen, für die das nicht zutrifft - von der Gegebenheit her: Ich meine damit, dass z. B. Einrichtungen, die nicht an Straßen stehen, so etwas natürlich nicht benötigen.

In verschiedenen Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr wurde dieses Thema, mehrere KiTas betreffend, durch mich und mehrere Bürger vorgetragen. Es ging schon 2019 los, als angefragt wurde, ob vor einer KiTa in Glashütte ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden kann. Gleiches hatte ich ca. 20 Monate später für eine aktuell noch zu bauende KiTa in der Nähe des Bahnhofes Norderstedt-Mitte erfragt.

Eine 30er-Zone ist nicht immer möglich - aber man kann, wie ich zufällig erfahren habe, eine streckenbezogene Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit einrichten lassen. Dies habe ich nach mehreren Anfragen in einer Großstadt in Sachsen, die dieses Thema ebenfalls hatte, erfahren. Hier ist natürlich immer derjenige anzusprechen, der für die Straße verantwortlich ist (Gemeinde, Kreis, Stadt, Land, Bund).

Im Landtag beabsichtige ich, diese Thematik in jedem Fall auf den Tisch zu bringen. Dies gilt nicht nur für meinen Wahlkreis, sondern landesweit. Über das zuständige Ministerium kann diese Thematik bestimmt an die jeweiligen zuständigen Stellen weitergegeben werden, damit dies rasch umgesetzt wird.

Sollte es nicht umsetzbar sein, interessieren mich hier die Begründungen. Hier werde ich definitiv dranbleiben.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!