Warum setzen Sie sich nicht aktiv für die Prüfung eines Verbots der rechtsextremen Afd nach Art. 21 Abs 2 GG ein?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage zu einem möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD.
Meine Haltung hierzu ist hinlänglich bekannt: Ich halte eine sorgfältige juristische Prüfung für richtig und notwendig. Deshalb habe ich bereits in der vergangenen Legislaturperiode die entsprechenden parlamentarischen Bestrebungen unterstützt, insbesondere den Antrag, der sich für die Einleitung eines Prüfverfahrens ausgesprochen hat.
Aus meiner Sicht müssen wir alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten prüfen und nutzen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass eine Partei auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Ein solches Verfahren darf jedoch nicht politisch instrumentalisiert werden, sondern muss sich konsequent an den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen orientieren. Über ein Parteiverbot entscheidet final das Bundesverfassungsgericht.
Unabhängig davon bleibt die politische Auseinandersetzung mit der AfD eine zentrale Aufgabe aller demokratischen Kräfte. Wir müssen unsere demokratischen Werte, die Menschenwürde und den gesellschaftlichen Zusammenhalt entschlossen verteidigen. Für mich gehören deshalb beides zusammen: die klare politische Auseinandersetzung und die ernsthafte Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten.
Vielen Dank, dass Sie sich mit diesem wichtigen Anliegen an mich wenden und sich für unsere Demokratie engagieren.
Mit freundlichen Grüßen
