Können Sie mir als Vertreter meines Wahlkreises und als Rechtsanwalt erklären, warum gegen Frau Wittmann ermittelt wird?

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Jan-Marco Luczak
CDU
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Frage von Armin S. •

Können Sie mir als Vertreter meines Wahlkreises und als Rechtsanwalt erklären, warum gegen Frau Wittmann ermittelt wird?

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CDU

Sehr geehrter Herr Schaefer,

vielen Dank für Ihre Frage zu der Strafanzeige im Fall der App "connect". Ich bitte um Nachsicht, dass ich jetzt erst dazu komme, Ihnen zu antworten.

Ich war ebenso überrascht über die Ermittlungen wie Sie. Offenbar ist es hier zu einigen Missverständnissen gekommen. Wie unser Bundesgeschäftsführer Herr Hennewig bereits persönlich gegenüber Frau Wittmann und öffentlich erklärt hat, wurde Frau Wittmann zunächst für die Aufdeckung der Sicherheitslücken gedankt. Denn Responsible Disclosure Verfahren sind ein guter Weg, um Betroffene auf Sicherheitslücken aufmerksam zu machen und wir halten dieses Verfahren für einen wichtigen Baustein, um die IT-Sicherheit zu erhöhen. Da es im Zusammenhang mit der Sicherheitslücke vermutlich zu einer Veröffentlichung personenbezogener Daten durch Dritte sowie zu öffentlichen Hinweisen auf die Sicherheitslücke vor dem Hinweis an die CDU kam - was einen Straftatbestand erfüllen kann -, wurde eine Strafanzeige auch gegen Unbekannt gestellt. Die Nennung des Namens von Frau Wittmann war ein bedauerliches Versehen, wofür sich Herr Hennewig bereits persönlich und auch öffentlich entschuldigt hat. Er stellte zudem öffentlich ausdrücklich klar, dass Frau Wittmann mit dem Vorgang nichts zu tun habe. Dass nun weiterhin gegen Frau Wittmann ein Ermittlungsverfahren läuft, kann seitens der CDU nicht beeinflusst werden. Wird eine Strafanzeige gestellt, gebietet es das sog. Legalitätsprinzip, dass die Ermittlungsbehörden bei Vorliegen eines Anfangsverdachts ermitteln müssen - diese sind per Gesetz verpflichtet, den Sachverhalt aufzuklären, unabhängig davon, ob der Anzeigende die Strafanzeige "zurückzieht". Dabei möchte ich betonen, dass die Ermittlungsbehörden den Sachverhalt unvoreingenommen aufklären, d.h. sowohl belastende als auch entlastende Tatsachen betrachten. Stellt sich der Sachverhalt nach den Ermittlungen so dar, dass kein Verdacht gegen Frau Wittmann besteht, wird das Verfahren gegen sie natürlich eingestellt.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Jan-Marco Luczak

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