Seit einigen Monaten steht die Forderung von der Prüfung eines AfD-Verbotes im Raum, insbesondere durch die Petition von volksverpetzer.de. Wie stehen Sie dazu?

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Jan-Peter Röderer
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Frage von Thorsten F. •

Seit einigen Monaten steht die Forderung von der Prüfung eines AfD-Verbotes im Raum, insbesondere durch die Petition von volksverpetzer.de. Wie stehen Sie dazu?

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Sehr geehrter Thorsten F.,

vielen Dank für Ihre Frage nach dem Umgang mit den immer zahlreicher werdenden rechtsextremen Bestrebungen verschiedener AfD-Gliederungen.

In der Tat gibt es so häufig offen rechtsextreme Beiträge der gewählten Vertreter*innen der AfD in nahezu allen Parlamenten, dass es naheliegend ist, ein Verbot der Gesamtpartei zu fordern.

Das verfassungsfeindliche Gebaren alleine reicht für ein Verbotsverfahren indes nicht aus. Im Zuge eines Verbotsverfahrens werden daher auch und vor allem Fragen geprüft, inwieweit die AfD damit erfolgreich sein kann, den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden und die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu
vollziehen sowie die geltenden Werte der Verfassung durch andere zu ersetzen.

Man erkennt schon, dass das nicht einfach und möglicherweise auch nicht eindeutig zu beantworten sein wird. Insofern halte ich den Gedanken wie erwähnt für nachvollziehbar und verstehe, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger es für unerträglich halten, dass Demokratieverächter in unseren Parlamenten sitzen.

Ich vertraue aber auf die demokratischen Institutionen und halte die Überwachung der AfD derzeit für den richtigen Weg. Justiz und Verfassungsschutz müssen sich bedauerlicherweise intensiv mit den Gegnern unserer demokratischen
Grundordnung befassen, tun dies meines Erachtens aber ausreichend und werden ggfs. die nötigen Schritte unternehmen.

Die von Ihnen angefragte PRÜFUNG eines Verbotsverfahrens ist meines Erachtens hier ergänzend ein sinnvoller Schritt und führt dann hoffentlich zu dem Ergebnis, ob ein tatsächliches Verbotsverfahren sinnvoll ist.
Bis dahin ist es gut, dass niederschwelligere Maßnahmen geprüft werden.

So ist bspw. kaum einzusehen, warum die Parteienfinanzierung nicht eingeschränkt werden soll, wenn der Zweck der Förderung so offensichtlich verfehlt ist wie das bei der AfD der Fall ist. Auch scheint es mir angezeigt, dass einzelne Vertreter von Parteien - aktuell wäre das bei einigen AfD-Vertreter*innen sicherlich begründbar - das passive Wahlrecht entzogen bekommen. Auch hierfür bestehen sinnvollerweise hohe Hürden, die aber im Einzelfall zu überprüfen sind
und dann entsprechend zu handeln ist.

Nach dem Bekanntwerden der Tatsache, dass eine schier unglaubliche Anzahl von Mitarbeiter*innen von AfD-Abgeordneten aus dem rechtsextremen Spektrum stammt ist zudem zu klären, ob die Möglichkeit besteht, zumindest bekanntermaßen Rechtsextreme nicht mehr aus den Budgets für Abgeordnetenmitarbeiter*innen zu finanzieren. Dass gleichzeitig polizeiliche Führungszeugnisse regelmäßig vorliegen müssen und vom Verfassungsschutz als gefährlich eingestufte Menschen für die Parlamentarier tätig sind, kann ja keinesfalls sinnvoll sein.

Dass es überhaupt nötig ist, die Debatte um solche Fragen aktuell führen zu müssen, ist in höchstem Maße unerfreulich und schadet dem Ansehen Deutschlands in der Welt und beschäftigt Politik und Justiz in einem Ausmaß, dass die Debatte um wichtige andere Dinge immer wieder verzögert wird. Das schadet auch im politischen Alltag. Hier ist es besonders schmerzhaft, zu beobachten, wie Menschen den Feinden der Demokratie auf den Leim gehen und so Debatten geführt und Anfragen gestellt werden, die lediglich populistischen Zwecken dienen statt der Verbesserung der Lebensverhältnisse für alle hier Lebenden.

Erfreulich ist, dass das von immer mehr Menschen erkannt wird und sich in deutschen Städten immer wieder tausende von Menschen versammeln, um zu zeigen, dass Hass und Intoleranz nicht die Grundlage unseres Zusammenlebens und des Wohlstands bilden.

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Peter Röderer MdL

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