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Sollen die nds. Beamten dann mit der Bestreitung ihres Lebensunterhaltes bis zur 3. Entscheidung aus Karlsruhe warten?

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Frage von Jakob W. •

Sollen die nds. Beamten dann mit der Bestreitung ihres Lebensunterhaltes bis zur 3. Entscheidung aus Karlsruhe warten?

Sehr geehrter Herr Beck,

vielen Dank für die Weitergabe dieser allgemeinen Informationen auf meine spezifische Frage vom 06.03.2025.

Könnten Sie mir erläutern, wie ich diese Informationen praktisch umsetzen soll? Soll ich meinen Vermieter darauf verweisen, dass ich die Miete erst nach der 3. Entscheidung in Karlsruhe unverzinst nachzahle, da die Entscheidungen aus 2020 und 2025 meinem Dienstherrn noch nicht ausreichen (anderen Ländern wie Schleswig Holstein, Sachsen, Bayern, Thüringen, Brandenburg, NRW oder Sachsen Anhalt aber schon, die ab 2026 4.000-7.000 € im Jahr in A11 mehr zahlen)? Warum zahlen diese eigentlich so viel mehr, wenn der nds. Sparweg von tausenden € weniger doch angeblich verfassungsrechtl. ausreiche?

Was würden Sie zu einem Arbeitgeber sagen, der den Mindestlohn mit der Begründung unterschreitet, der Partner würde ja auch Geld verdienen und bevor das oberste deutsche Gericht nichts gegenteiliges sagt, gibt es den Mindestlohn nicht mehr?

Mit freundlichen Grüßen

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