Antwort 08.07.2024 von Jan Plobner SPD
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist durch Verhandlungen innerhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses kein Bestandteil des Gesetzes mehr. Der entsprechende Paragraph wurde gestrichen.
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist durch Verhandlungen innerhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses kein Bestandteil des Gesetzes mehr. Der entsprechende Paragraph wurde gestrichen.
Leider konnten wir unsere Koalitionspartner nicht davon überzeugen, die dreimonatige Anmeldefrist aus §4 zu streichen.
Das SBGG stellt daher keine Verschlechterung für die Betroffenen dar.
Die Weitergabe der persönlichen Daten konnte erfreulicherweise vor Verabschiedung noch aus dem Gesetz gestrichen werden.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren
Ende September 2023 hat der Haushaltsausschuss die Bundesregierung aufgefordert, umgehend eine Neuberechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) vorzunehmen.