Halten Sie eine Legalisierung von Cannabis zu genuss- und medizinischen Zwecken innerhalb dieser Legislaturperiode für realistisch?

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Jasmina Hostert
SPD
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Frage von Patrick S. •

Halten Sie eine Legalisierung von Cannabis zu genuss- und medizinischen Zwecken innerhalb dieser Legislaturperiode für realistisch?

Sehr geehrte Fr. Hostert,
Im Rahmen der letzten Bundestagswahl versprach ihre Partei innerhalb ihres Wahlprograms sich für „Eine regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene“ einzusetzen und dementsprechend die Abgabe in lizenzierten Geschäften einzuführen. Nach der Bundestagswahl wurde dieses Wahlversprechen innerhalb des Koalitionsvertrages mit aufgenommen.
Der bisherige Versuch der Bundesregierung dieses Versprechen umzusetzen, erscheint vielen Wählern als halbherzig bzw. sie sehen keinen großen Nachdruck aus ihrer Partei.
Halten Sie eine Legalisierung zu genuss- und medizinischen Zwecken innerhalb dieser Legislaturperiode nach wie vor für realistisch? Können ihre Wähler sich darauf verlassen, dass Sie sich persönlich für die Implementierung dieses Versprechens einsetzen und dass die SPD sich trotz des Gegenwindes u.a. aus der EU oder der UN weiterhin für dieses Thema starkmacht und, falls notwendig, einen Alleingang Deutschlands forciert?
Viele Grüße aus ihrem Wahlkreis

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich persönlich stehe hinter dem Vorhaben einer regulierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene. An der Umsetzung einer bundesweiten Legalisierung und Entkriminalisierung von Cannabis arbeiten wir in der Ampelkoalition bereits seit Beginn der Legislaturperiode. Unser klares Ziel ist es, in der aktuellen Wahlperiode alles dafür in die Wege zu leiten. Das gilt nach wie vor. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist das Eckpunktepapier, das im Oktober letzten Jahres vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Es dient als Grundlage für einen künftigen Gesetzesentwurf und liegt aktuell zur rechtlichen Prüfung der EU-Kommission vor. Für eine Legalisierung von Cannabis gibt es völker- und europarechtliche Hürden. Die Vorabprüfung soll verhindern, dass das Gesetz nach der Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens durch etwaige Verletzungen des europäischen Rechts scheitert.

Das Eckpunktepapier ist aber auch das Resultat eines intensiven Aushandlungsprozesses, der mit der Beteiligung von insgesamt zwölf Bundesministerien und dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen ausgearbeitet wurde. Dieses Gesetzesvorhaben ist durchaus komplex, weil neben den rechtlichen Hürden die Rahmenbedingungen für die Legalisierung so gestaltet werden müssen, dass das Gesetz den Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz ausreichend mitberücksichtigt und wir den Schwarzmarkt dadurch auch tatsächlich austrocknen können.

Als Mitglied des Familienausschusses setze ich mich insbesondere dafür ein, dass mit und durch die Legalisierung ein besserer Kinder- und Jugendschutz auch gelingt. Das bedeutet konkret, dass wir intensivere Aufklärungs- und Präventionsarbeit leisten, zielgruppenspezifische Beratungs- und Behandlungsangebote flächendeckend zur Verfügung stellen und den Ausbau niedrigschwelliger Frühinterventionsprogramme zur Konsumreflexion für konsumierende Jugendliche vorantreiben werden. Darüber hinaus muss durch das Gesetz sichergestellt werden, dass der Verkauf in einem ausreichenden Abstand zu Schulen stattfindet. Cannabis ist und bleibt eine Droge mit erheblichen Folgen für die Gesundheit – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Das heißt, es muss weiterhin klar sein, dass ein Konsum an Jugendliche unter 18 verboten bleibt.

Aktuell gehen wir davon aus, dass wir zeitnah einen Vorschlag präsentieren können.

Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.

 

Herzliche Grüße

Jasmina Hostert

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