Wir adressieren das Thema bezahlbares Wohnen auf vielfältige Weise und möchten dabei auch gegen Zweckentfremdung und Leerstand von Wohnraum vorgehen.
Normalerweise gilt in diesem Fall ein relativ weitreichender Freibetrag. In der Regel beträgt dieser pro Kind 400.000€ bei Erbschaften durch ihre Eltern, auch bei Aktienvermögen (§16 ErbStG). Die Steuerpflicht beginnt erst ab dem ersten Euro jenes Betrages, der über den gesetzlich festgelegten Freibetrag hinausgeht.
Ein Verbotsverfahren muss aufgrund der hohen Anforderungen gut abgewogen werden. Einen gescheiterten Antrag können wir uns in dieser Situation nicht leisten.
Wir werden das Anbindehaltungsverbot mit der Novelle des TSG einführen. Es gelten Ausnahmen für kleinere Rinderbetriebe sowie eine 10-jährige Übergangszeit.
Unsere Reform wird den Tierschutz in Deutschland verbessern. Bei den Tiertransporten möchten wir nachverhandeln.
Das Solarpaket I, das die Erhöhung der Steckdosen-Einspeise-Obergrenze auf 800 Watt bei Balkonkraftwerken enthält, wird heute vom Bundestag beschlossen.