Wie wollen Sie zukünftig den Missbrauch der Justiz durch Grünen-Politiker verhindern?

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Jennifer Jasberg
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Andreas F. •

Wie wollen Sie zukünftig den Missbrauch der Justiz durch Grünen-Politiker verhindern?

Sehr geehrte Frau Jasberg,

warum verfolgen die durch Anna Gallina, Grüne, weisungsgebundenen Beamten in Hamburg Personen wegen der Aussage »Du bist so 1 Pimmel« so stark? Finden Sie das Verhältnismäßig?

Was wollen Sie unternehmen, damit die in der grünengeführten Justiz in Hamburg politische Gegner bei der Strafverfolgung nicht länger bevorzugen?

Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören.

VG

Andreas F.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Andy_Grote

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es gibt keine Hinweise darauf, dass politisch auf das Ermittlungsverfahren Einfluss genommen wurde. Wie es auch jeder andere Betroffene tun kann, hat der Innensenator bloß einen Strafantrag gestellt. Weisungen seitens der Innen- oder Justizbehörde dem Gericht gegenüber sind aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit ohnehin nicht zulässig. Zur weiteren Information: Es gab zu dem Vorgang auch Schriftliche Kleine Anfragen von Abgeordneten der Bürgerschaft, welche vom Senat beantwortet wurden (Drucksachen 22/5713 und 22/5719). 

Die Bewertung der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit ist Aufgabe unserer unabhängigen Justiz, wie auch die Bewertung der in Frage stehenden Strafanzeige. Als GRÜNE unterstützen wir, dass Hasskommentare von Betroffenen angezeigt werden. Die Staatsanwaltschaft muss auch in der Lage sein, der Aufklärung dienende Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen. Die Aufklärung und Beweisführung in diesen Fällen ist schwierig, da die Äußerungen häufig anonym getätigt werden und selbst wenn es Hinweise auf die den Account innehabende Person gibt, dies allein nicht ausreicht, um den Beweis zu führen, diese Person habe den Inhalt auch selbst online verbreitet. Insofern hat die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung als verhältnismäßig bewertet und entsprechend den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses beim Amtsgericht Hamburg beantragt. Über diesen Antrag hat dann ein Amtsrichter entschieden, der insoweit völlig unabhängig agierte und selbstständig eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit vornahm. Erst mit diesem, vom Amtsrichter erlassenen Durchsuchungsbeschluss, konnte die polizeiliche Durchsuchung am 8. September vorgenommen werden.

Der Fall wurde von der Staatsanwaltschaft dem Bereich der Hasskriminalität zugeordnet, da es sich um eine über das Internet verbreitet Beleidigung handelt. In diesem Jahr wurde der Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. März geändert. In Fällen der öffentlichen Begehung, was wie hier das Verbreiten von Inhalten im Internet umfasst, wurde der Strafrahmen von "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe" auf "Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe" erhöht. Das Thema von Angriffen gegen Personen des Öffentlichen Lebens im Internet begleitet uns jetzt schon seit einiger Zeit. Insbesondere Politiker müssen viel aushalten können. Trotzdem dürfen wir nicht hinnehmen, wenn Debatten bspw. in sozialen Netzen zunehmend aggressiv und hasserfüllt geführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jenny Jasberg

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