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Sehr geehrter Herr Peick, Sie betonen immer wieder, daß "Psychotherapie nicht gekürzt" werden dürfe. Wie werden Sie in Folge am kommenden Freitag zum GKV-Gesetz abstimmen, welches zwingend dazu führt?

Jens Peick
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SPD
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Frage von Markus S. •

Sehr geehrter Herr Peick, Sie betonen immer wieder, daß "Psychotherapie nicht gekürzt" werden dürfe. Wie werden Sie in Folge am kommenden Freitag zum GKV-Gesetz abstimmen, welches zwingend dazu führt?

Sehr geehrter Herr Peick,
die geplante Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen gefährdet - vor allem im Zusammenspiel mit den anderen geplanten bzw. bereits wirkenden Honorareinschnitten - die Existenz hunderter Psychotherapiepraxen in Deutschland. Die meisten KollegInnen (nach meinem Wissen etwa 70 %, vor allem im städtischen Umfeld) versorgen PatientInnen auf Grundlage eines hälftigen Versorgungsauftrags - diese Praxen (inklusive meiner) können nur deshalb im jetzigen Umfang gesetzlich versicherte PatientInnen versorgen, weil sie derzeit nicht nach der Arbeitsmengenbegrenzung eines hälftigen Versorgungsauftrags (meines Wissens 18 Therapiesitzungen pro Woche), sondern nach der sogenannten Plausibilitätsgrenze abrechnen können (etwa bis zu 30 Sitzungen pro Woche). Mit der Budgetierung entfällt diese Möglichkeit und die Grenzen des hälftigen Versorgungsauftrags greifen wieder. Eine Katastrophe für die Patientenversorgung und die finanzielle Überlebensfähigkeit der Praxen.

Jens Peick
Antwort von SPD

Als SPD-Bundestagsfraktion nehmen wir die von Ihnen geschilderten Sorgen hinsichtlich der Budgetierungsregelungen sehr ernst. Uns ist bewusst, dass insbesondere psychotherapeutische Praxen mit hälftigem Versorgungsauftrag befürchten, künftig weniger gesetzlich Versicherte behandeln zu können und dadurch wirtschaftlich unter Druck zu geraten. Diese Bedenken wurden auch von den psychotherapeutischen Berufsverbänden an uns herangetragen. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, unmittelbar nach der Sommerpause gesetzliche Nachbesserungen vorzulegen. Ziel ist es, Versorgungslücken zu verhindern und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung zu sichern, unter anderem durch zusätzliche extrabudgetäre Vergütungsregelungen.

Die GKV-Reform ist aufgrund der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig geworden: Es drohen absehbare Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe und weiter steigende Zusatzbeiträge für die Patient*innen, die wir als SPD-Fraktion nicht mehr für tragbar halten. Gleichzeitig erleben viele Menschen im Versorgungsalltag spürbare Probleme – lange Wartezeiten, eingeschränkte Terminverfügbarkeit und regionale Versorgungsengpässe. 

Das Gesetz hat zum Ziel, die Einsparbeiträge gerecht auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Deshalb habe ich mich dafür entschieden, zuzustimmen. Das Gesetz kann aber aus meiner Perspektive nur eine Übergangslösung sein. Es braucht dringend eine grundlegende Strukturreform, die das gesamte System nachhaltig verbessert. Die SPD steht schon seit Jahren für die grundlegende Reform einer Krankenkasse, in die alle einzahlen und die die Kosten für unser aller Gesundheit solidarisch trägt. Damit wäre die Finanzierung kein Problem mehr.

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