Sollte nicht besser den Ermittlungsbehörden beim Nachweis berechtigter Ermittlungsanliegen eine Chatkontrolle erleichtert werden als sie anlasslos möglich zu machen?

Jens Peick
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Frage von Wolfgang L. •

Sollte nicht besser den Ermittlungsbehörden beim Nachweis berechtigter Ermittlungsanliegen eine Chatkontrolle erleichtert werden als sie anlasslos möglich zu machen?

Justizministerin Hubig hat im Oktober 2025 erklärt, anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein und Deutschland werde solchen Vorschlägen auf EU-Ebene nicht zustimmen. Das Bundesinnenministerium, das im Rat federführend ist, verwies zuletzt darauf, dass es in der Bundesregierung keine Einigung gebe. Da Enthaltungen im Rat bei qualifizierter Mehrheit als Gegenstimme zählen, hat die deutsche Position besonderes Gewicht.

Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang L.

Jens Peick
Antwort von SPD

Die Aussage der Ministerin hat für die SPD Bestand. Dass es durch eine zweite Abstimmung im EU-Parlament zu einer Verlängerung der Übergangsregelung gekommen ist, die Ausnahmen von den europäischen Datenschutzregeln zulässt, nachdem sich die Mehrheit der Abgeordneten auch mit den Stimmen der Sozialdemokraten bereits dagegen ausgesprochen hatten, halte ich sowohl inhaltlich als auch verfahrenstechnisch für sehr kritisch. Statt immer wieder kurzfristig Vereinbarungen zu treffen, ist aus meiner und der Sicht meiner Fraktion eine langfristige und dauerhafte Lösung überfällig. Die SPD vertritt grundsätzlich die Position, dass Sicherheitsbehörden wirksame Befugnisse zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität benötigen, diese aber an rechtsstaatliche Voraussetzungen und einen wirksamen Grundrechtsschutz gebunden sein müssen.

Als SPD-Bundestagsfraktion ist uns die Bedeutung des Fernmeldegeheimnisses und des Schutzes vor staatlicher Überwachung der Kommunikation aller Bürger*innen bewusst. Gleichzeitig unterstützen wir das Anliegen, Missbrauchsdarstellungen wirksam zu bekämpfen – eine klare Rechtsgrundlage und ein koordiniertes europäisches Vorgehen sind dafür unabdingbar. Als SPD setzen wir uns ganz klar dafür ein, dass Deutschland Vorschlägen wie dem zum sogenannten Client-Side-Scanning im EU-Parlament nicht zustimmen wird. 

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