Frage an Joachim Herrmann bezüglich Innere Sicherheit

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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Alexandra A. •

Frage an Joachim Herrmann von Alexandra A. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann,

bei der Präsentation der  Kriminalstatistik 2017 sprachen Sie davon, dass Bayern so sicher ist wie seit 30 Jahren  schon nicht mehr.
Die öffentlich zugänglichen Erläuterungen zur Polizeilichen Kirminalstatistik sind auf der Internetpräsenz der Bayer. Polizei wie folgt einsehbar:
https://www.polizei.bayern.de/kriminalitaet/statistik/index.html/649

Das Entscheidende in der Erläuterung ist, dass die Taten im Freistaat  Bayern begangen wurden. Und hier liegt das Problem, dass diese Statistik nach den Tatorten in Bayern zählt.

Das würde bedeuten, dass alle Straftaten durch das Internet (Betrügereien, Cyperattacken, Betrug bei Kapitalanlagen im grauen Markt, Beleidigungen im Netz u. v. a.) oder auch Straftaten durch das Telefon (Falsche Polizeibeamte, falsche Gewinnversprechen) hier nicht enthalten sind, weil man ja nicht sicher sagen kann, dass die quasi von bayer. Boden aus verübt wurden.

Die von den Taten betroffenen stammen aber in einer großen Zahl aus Bayern – zu dem Schluss komme ich schon bei der aufmerksamen Lektüre der Tagespresse – täglich sind entsprechende Meldungen zu lesen.

Wie können Sie daher so vehement auf die gute Sicherheitslage verweisen?
Können WIR (Bürger u. Behörden) guten Mutes der voranschreitenden Digitalisierung entgegensehen?
Wie werden die nicht in der PKS berücksichtigten Taten bei der Feststellung des nötigen Personals für die Polizei eingerechnet?

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CSU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Polizei Kriminalstatistik 2017 und ihr großes Interesse an der Sicherheitslage in Bayern.

Wie bereits richtig von Ihnen festgestellt, werden in der Bayerischen Polizeilichen Kriminalstatistik lediglich Straftaten mit Tatort (= der Ort, an dem der Täter handelt) in Bayern abgebildet.

Die Richtlinien zur Erfassung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind bundeseinheitlich definiert. Sie können diese auf den Seiten des Bundeskriminalamtes unter folgendem Link nachlesen: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2017/pks2017Richtlinien.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Gerade im Bereich Cybercrime, wo die Täter auf Grund der Omnipräsenz des Internets nicht an Ländergrenzen gebunden sind und weltweit von jedem Internetanschluss aus agieren können, kommt den Auslandsdelikten ein hoher Stellenwert zu. Denn viele Täter schädigen bayerische Bürger aus dem Ausland heraus. Derartige Fälle, bei denen der Tatort außerhalb des bayerischen Hoheitsgebietes bzw. nicht nachweislich in Bayern liegt oder unbekannt ist, fließen aktuell noch nicht in die PKS ein.

Es ist unser Anliegen, das tatsächliche Ausmaß der Cyberkriminalität in Bayern bestmöglich abzubilden. Für den Bereich der Computerkriminalität ergab beispielsweise eine Auswertung des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems, dass im Jahr 2017 neben den 14.621 erfassten Fällen in der PKS rund 12.000 weitere Fälle der Computerkriminalität als Auslandsdelikte bzw. mit unbekanntem Tatort registriert wurden. Stellt man diese Fallzahl der offiziellen PKS-Zahl gegenüber, so ergibt sich hierdurch fast eine Verdoppelung der insgesamt polizeilich erfassten Fälle.

Um künftig die tatsächliche Lage besser in der PKS abzubilden, hat man bundesweit beschlossen, zeitlich gestaffelt die Erfassung von Auslandsstraftaten in der PKS einzuführen. Für Bayern ist die Umsetzung zum 1. Januar 2019 geplant.

Die Cyberkriminalität macht dennoch nur einen kleinen Anteil der Gesamtkriminalität in Bayern aus. So kann ich Ihnen, auch unter Berücksichtigung dieser Fälle, versichern, dass die Sicherheitslage in Bayern sehr gut ist.

Angesichts der Herausforderung durch die zunehmende Digitalisierung hat die Bayerische Staatsregierung schon frühzeitig mit umfangreichen Maßnahmen bei der Bayerischen Polizei reagiert.

Neben der Einrichtung eines eigenen Fachdezernats beim Bayerischen Landes-kriminalamt und der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) im Januar 2014 wurden zum 1. März 2017 auch flächendeckend bei grundsätzlich jeder Kriminalpolizeiinspektion „Cybercrime“-Kommissariate eingerichtet. Darüber hinaus wurde als wichtiger Baustein der Cybercrime-Bekämpfung in Bayern die spezielle Laufbahn für Computer- und Internetkriminalisten geschaffen.

Die Bayerische Polizei ist mit ihren rund 300 Spezialisten im Kampf gegen Kriminelle im Netz bestens für die stetig fortschreitende Digitalisierung unserer Gesellschaft gerüstet.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann

Mitglied des Bayerischen Landtags

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