Gesetzentwurf (Staatsangehörigkeitsrecht) in Bayern: Wird die Aufenthaltszeit als Azubi für die Einbürgerung in Bayern angerechnet?

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Joachim Herrmann
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Frage von Daniela S. •

Gesetzentwurf (Staatsangehörigkeitsrecht) in Bayern: Wird die Aufenthaltszeit als Azubi für die Einbürgerung in Bayern angerechnet?

Sehr geehrter Herr Herrmann,

ich arbeite in einem "Fachkräftemangel-Beruf" und möchte mein Anliegen bezüglich der Einbürgerungsregelungen in Bayern teilen. Die Ausländerbehörde sagt, die Zeit als Azubi/Au-pair wird nicht anerkannt, aber das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration widerspricht dem und betont, dass sie anerkannt wird.

Ich bitte um Klarheit, ob die Aufenthaltszeit als Azubi/Au-pair für die Einbürgerung in Bayern gilt. Falls nicht, wäre ich interessiert, warum Bayern eine Ausnahme ist und ob es Pläne gibt, dies anzupassen, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Gesetzesänderung zur Einbürgerung.

Es erscheint mir fragwürdig, dass die Aufenthaltszeit als Azubi in Bayern nicht anerkannt wird und Deutschkenntnisse und eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht angemessen berücksichtigt werden.

MfG
DS

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. August 2023, zu der ich gerne Stellung nehme.

Für die Erfüllung der notwendigen Voraufenthaltszeiten für eine Einbürgerung werden alle Zeiten eines rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland anerkannt, unabhängig davon, welchem Zweck der Aufenthalt gedient hat. Dementsprechend werden auch Aufenthaltszeiten als Au-Pair oder Ausbildungszeiten angerechnet. Nur Zeiten ohne rechtmäßigen Aufenthalt bleiben unberücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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