Sind Sie der Meinung, dass Landwirte, die illegal Straßen blockieren, und sagen, dass sie es wieder tun werden, in Vorbeugehaft genommen werden sollten?

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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Liam W. •

Sind Sie der Meinung, dass Landwirte, die illegal Straßen blockieren, und sagen, dass sie es wieder tun werden, in Vorbeugehaft genommen werden sollten?

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Sehr geehrter Herr W.,

Jedem ist es freigestellt, sich in unserer Demokratie politisch zu engagieren, um Mehrheiten zu gewinnen. Friedliche Demonstrationen sind ein wichtiges und im Grundgesetz verbürgtes Instrument demokratischer Mitwirkung und Meinungsbildung.

Bei den sogenannten „Bauernprotesten“ handelte es sich in Bayern bislang überwiegend um ordnungsgemäß angezeigte und störungsfrei verlaufene Versammlungen. Nur in Einzelfällen kam es zu rechtswidrigen Blockadeaktionen durch Landwirte, welche allerdings – anders als bei den sich festklebenden Klimaaktivisten – in beinahe allen Fällen kommunikativ durch die Polizei beendet werden konnten. Sofern durch die Blockierer Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen wurden, wurden diese entsprechend zur Anzeige gebracht.

In jedem Fall gilt jedoch, unabhängig von den jeweiligen Akteuren und für welches Thema man sich einsetzt: Wenn eine fortgesetzte Begehung von Straftaten offensiv in der Öffentlichkeit kommuniziert und auch in die Tat umgesetzt wird, ist insbesondere die Anwendung des (längerfristigen) Gewahrsams ein Mittel der Gefahrenabwehr, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten. Hierbei ist jedoch explizit darauf hinzuweisen, dass die Anwendung dieses Mittels stets abhängig vom konkreten Einzelfall ist und dabei der Wahrung der Verhältnismäßigkeit eine besondere Bedeutung zukommt. Ein Gewahrsam unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen. Unter anderem muss immer eine konkrete Gefahr vorliegen. Zudem müssen andere Maßnahmen bereits erfolglos gewesen sein oder absehbar keinen Erfolg versprechen. Wird eine Person durch die Polizei nach Art. 17 des Polizeiaufgabengesetzes festgehalten, so ist darüber hinaus unverzüglich eine richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeizuführen.

Es ist wichtig und richtig, seine Meinung zu äußern, auch im Rahmen von Protesten, Demonstrationen und Veranstaltungen. Das macht eine wehrhafte Demokratie aus. Das Entscheidende dabei ist, dass dies im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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