Wie wollen Sie die steigende Zahl von Asylbewerbern im ländlichen Raum integrieren?

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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Rosmarie K. •

Wie wollen Sie die steigende Zahl von Asylbewerbern im ländlichen Raum integrieren?

Sehr geehrter Herr Innenminister Herrmann,
Im Rahmen der Migration werden insbesondere im ländlichen Raum verstärkt Flüchtlinge zur Unterbringung den Kommunen zugewiesen. Gemeinden sind bekanntermaßen inzwischen mit der Integration mehr als überfordert. Das Verhältnis der Asylbewerber zur Einwohnerzahl ist vielerorts ins Ungleichgewicht geraten. Wie gedenkt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Migration die Integration dieser Menschen voran zu bringen? Die Zahl der Unterstützer und Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe ist deutlich zurück gegangen. Lt. Ihrer Aussage vom März 2018 sollte das Ziel sein: " „dass anerkannte Asylbewerber schon in den Ankunftszentren mit dem Jobcenter in Kontakt kommen“. Klar sei aber auch: "Wer nicht anerkannt ist, muss das Land so schnell wie möglich verlassen.“

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Sehr geehrte Frau K.,

der Eindruck, Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge würden vorwiegend im ländlichen Raum untergebracht, täuscht. Tatsächlich ist es so, dass fast alle kreisfreien Städte mehr Personen untergebracht haben als es ihrer Soll-Quote nach der Asyldurchführungsverordnung entspricht und damit den ländlichen Raum entlasten. Die Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden arbeiten mit Hochdruck und großem Engagement an der Akquise geeigneter Unterkünfte. Nur so konnten bislang alle bestehenden Engpässe bewältigt werden.

Mir ist bewusst, dass die Unterbringung vor Ort nicht immer reibungslos und in einer von allen akzeptierten Art und Weise vollzogen werden kann.

Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und eine Gemeinschaftsaufgabe, die ein Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen erfordert. Anders als die Bundesregierung, die die Länder und Kommunen völlig unzureichend unterstützt, handelt der Freistaat Bayern verantwortungsvoll und investiert in mehr Stellen und verbesserte Förderkonditionen im Bereich der Integration.

In Reaktion auf die (weiterhin hohen) Zugangszahlen wurden in meinem Ministerium bereits für die Jahre 2022 und 2023 eine ukrainebedingte Sonderförderung für u.a. 75 zusätzliche Stellen in der Flüchtlings- und Integrationsberatung gewährt. Somit sind 700 Vollzeitstellen für die Flüchtlings- und Integrationsberatung bayernweit förderfähig. Als weitere Unterstützungsmaßnahme fördert der Freistaat Bayern Integrationslotsinnen und -lotsen. Die Lotsen vernetzen, wirken koordinierend und als Anlaufstelle für regionale private und zivilgesellschaftliche Akteure im Bereich Asyl und Integration (wie Vereine, Initiativen etc.). Integrationslotsen sind mittlerweile in 94 von 96 bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten im Einsatz.

Allerdings sind die Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Die Bayerische Staatsregierung verfolgt eine Asyl- und Migrationspolitik der „Humanität und Ordnung“. Wer wirklich schutzbedürftig ist, dem wird selbstverständlich auch geholfen. Ausländerinnen und Ausländer, die kein Bleiberecht haben und entgegen ihrer Rechtspflicht nicht freiwillig ausreisen, müssen und werden konsequent abgeschoben. Ich bin fest überzeugt: Nur wenn auch die Ordnungskomponente im Migrationsrecht durchgesetzt und abgelehnte Asylbewerber ohne Bleiberecht konsequent zurückgeführt werden, gelingt es uns, die Akzeptanz des Asylsystems in der Gesellschaft dauerhaft zu erhalten und Integration zu fördern.

Aber auch die Bundesregierung muss ihren Worten jetzt endlich Taten folgen lassen: Deutschland braucht eine realistische Integrationsgrenze, die sich am Leistungs- und Integrationsvermögen unserer Kommunen orientiert. Bayern hat deshalb am 7. Februar 2024 einen entsprechenden Antrag zur Entschließung in den Bundesrat eingebracht, der nun in den Gremien behandelt wird. Außerdem müssen Zuzugsanreize und soziale Pull-Faktoren nach Deutschland schnellstmöglich reduziert werden. So hat Bayern etwa die Einführung einer Bezahlkarte beschlossen; nach einer europaweiten Ausschreibung haben wir am 20. Februar 2024 den Zuschlag für die Bezahlkarte für Asylbewerber dem Unternehmen Paycenter aus Freising erteilt. Bereits im März 2024 wollen wir die Bezahlkarte in den vier ausgewählten Pilot-Kommunen, den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Traunstein, Günzburg und der kreisfreien Stadt Straubing testen. Nun sollte die Bundesregierung endlich die erforderlichen Gesetzesänderungen auf den Weg bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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