Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 01. Januar 2023 hat der bayerische Gesetzgeber die Besoldung systematisch wieder mehr an den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Beamten und Beamtinnen orientiert
Die bayerische Besoldung genügt den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg.
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 01. Januar 2023 hat der bayerische Gesetzgeber die Besoldung systematisch wieder mehr an den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Beamten und Beamtinnen orientiert. Dabei wurde die in den letzten Jahrzehnten zu beobachtende gesellschaftliche Entwicklung berücksichtigt, dass grundsätzlich beide Elternteile zum Familienunterhalt beitragen.
Ich bin skeptisch, ob derzeit alle für ein Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die genauen Zahlenwerte zum Median-Äquivalenzeinkommen lassen sich der frei zugänglichen Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik entnehmen
Ihre Frage bezieht sich auf die Bundesregierung, der ich als Bayerischer Innenminister nicht angehöre