Frage an Jörn Domeier bezüglich Verbraucherschutz

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Jörn Domeier
SPD
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Frage von André B. •

Frage an Jörn Domeier von André B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Domeier,

warum gibt es in Niedersachsen noch kein Informationsfreiheitsgesetz und warum setzt sich die SPD nicht konsequenter dafür ein?

Finden sie nicht das zu einem demokratischen Staat auch eine gewisse Transparenz gehört?

Auch wenn das Justizministerium von der CDU geführt wird, ist es auch ihre Pflicht auf Ihren Koalitionspartner Druck auszuüben, damit dieses Gesetz auch in Niedersachsen eingeführt wird.

Auf eine baldige Reaktion auf diese E-Mail würde ich mehr sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

A. B.

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SPD

Im Koalitionsvertrag dazu haben wir vereinbart:

„Wir wollen die Erfahrungen anderer Bundesländer mit einem Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz evaluieren und auf der Grundlage dieser Ergebnisse über die Einführung eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes in Niedersachsen entscheiden.“

Auch wenn wir nicht einmal die Hälfte der Zeit der Koalition um haben, so lässt sich sagen, dass auch hier Niedersachsen voran gehen wird. Die neue Zielrichtung sieht vor, dass wir nicht mit einem Transparenzgesetz starten, sondern dass wir im Rahmen der Digitalisierungsstrategie eine Open-Data-Strategie aufbauen, die viele der Punkte, die im Transparenzgesetz angesprochen werden, regeln wird. Die Landesregierung ist zur Zeit dabei, diese Open-Data-Strategie zu erarbeiten. Es macht nur wenig Sinn, jetzt im Vorgriff mit einem Transparenz-gesetz Regelungen zu schaffen, die dem vielleicht entgegenlaufen. Hierbei wird die Landesregierung auch die europäische Entwicklung in den Blick nehmen. Im Kern soll die Verfügbarkeit und die kostenfreie sowie kommerzielle Weiterverwertung öffentlicher Daten gesichert werden. Im Rahmen der Umsetzung der neuen EU Richtlinien wird sich auch die Frage stellen, ob Informationspflichten und spiegelbildlich der Informationszugang vergrößert werden. Erst dann kann der Abwägungsprozess zwischen Informationszugangsrechten der Bürgerinnen und Bürger, dem Interesse der öffentlichen Verwaltung, nicht mit unverhältnismäßiger Arbeit belastet zu werden, sowie privaten und öffentlichen Schutzinteressen sinnvoll abgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jörn Domeier

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