Warum wurden beim aktuellen Referentenentwurf zum BBVAngG die Stellungnahmen der Verbände zum Entwurf aus dem Jahr 2023 nicht berücksichtigt?

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Frage von Peter S. •

Warum wurden beim aktuellen Referentenentwurf zum BBVAngG die Stellungnahmen der Verbände zum Entwurf aus dem Jahr 2023 nicht berücksichtigt?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

warum wurden im aktuellen Referentenentwurf zum BBVAngG die Stellungnahmen der Verbände zum Entwurf aus dem Jahr 2023 nicht berücksichtigt bzw. wurden fast vollständig ignoriert? Der Entwurf vom August 2024 wirkt sich bei einer evtl. Umsetzung und entsprechender Gesetzgebung noch viel negativer für die Mehrheit der Zielgruppe aus. Eine daraus resultierenden Klagewelle, und damit ein weiterer Zeitverzug, kann zweifelsfrei prognostiziert werden. Aus meiner Sicht ist das ein Armutszeugnis für die Regierung und gleichzeitig ein Schlag ins Gesicht der Staatsbediensteten die mit all ihrer Energie und Einsatzbereitschaft unser Land am laufen halten und nun weiterhin auf eine gerechte Alimentation für Ihre Dienste verzichten müssen. Was ist das Rational der aktuellen Bundesregierung für solch ein beschämendes Verhalten im Umgang mit ihren Beamten, Richtern, Soldaten und sonstigen Staatsdienern?

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Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Nachdem Anfang dieses Jahres ja sogar kolportiert wurde, dass die Bundesregierung die Arbeit an diesem Gesetz eingestellt hätte, bin ich nun erstmal froh darüber, dass es diesen Referentenentwurf überhaupt gibt. Die Frist zu Einreichung von Stellungnahmen im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung ist abgelaufen. Bald wird das Verbändegespräch stattfinden und im Anschluss wird der Kabinettbeschluss angestrebt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen, aber nicht immer ist die Bundesregierung derselben Auffassung wie die Verbände.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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