Was bedeutet für Sie „verfassungsrechtlich tragfähig“ und liegt die juristische Fachwelt falsch?
Sehr geehrte Herr Saathoff,
Sie haben von den drei Fragen vom 18.10.2024 lediglich eine Frage beantwortet. Da mich Ihre Antwort bzw. Ihre persönliche Meinung zu den noch ausstehenden Fragen interessiert, greife ich diese Fragen auf und bitte um Beantwortung:
1. Was bedeutet für Sie „verfassungsrechtlich tragfähig“?
2. Liegt die juristische Fachwelt in den verschiedenen Bundesländern aus Sicht der Bundesregierung falsch?
Sehr geehrter Herr S.
vielen Dank für Ihre Frage. „Verfassungsrechtlich tragfähig“ bedeutet, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat der Ansicht ist, dass der Entwurf den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt.
Ich spreche nicht für die Bundesregierung, aber es scheint zu dieser Frage einfach unterschiedliche Auffassungen zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff