Frage an Johannes Fechner bezüglich Recht

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Johannes Fechner
SPD
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Frage von Andreas T. •

Frage an Johannes Fechner von Andreas T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Fechner

Für den durchschnittlichen Bundesbürger gehört es nicht zum Alltag, Verträge abzuschließen, den Erwerb von Konsumgütern natürlich ausgeschlossen. Wenn es doch einmal vorkommt, ist er in der Regel überfordert, weil er die juristischen Formulierungen nicht versteht. Auch die Umfänge der Verträge werden immer länger und überfordern ihn zusätzlich. Ansonsten bewegen wir uns oft völlig gedankenlos im Alltag, ohne darüber nachzudenken, ob wir gegen bestehende Gesetze oder Verordnungen verstoßen. Dies ist aber keine Missachtung der aktuellen Rechtsordnung, sondern der Unmöglichkeit geschuldet, unsere Gesetze und Verordnungen in ihrer Gesamtheit zu kennen, geschweige denn zu verstehen. Der Bürger lernt die Einhaltung von Gesetzen nicht durch deren Verständnis, sondern durch Strafen. Was nicht bestraft wird, ist nicht existent. Wenn eine Rechtsordnung ausufert, so dass man für jedes Themenfeld Fachanwälte benötigt, dient sie nicht dem friedlichen Zusammenleben der Menschen, sondern der Bereicherung von Eliten. Das Abschließen von Verträgen mit Kinder ist unzulässig, weil sie die Tragweite nicht verstehen können. Ist das Beschließen von Gesetzen und Verträgen zulässig, wenn nicht alle Abgeordneten die Tragweite erfassen können? Nach meiner Einschätzung ist das bei der Fülle der Beschlüsse allein zeittechnisch unmöglich.
Wieviel Prozent der Abgeordneten müssen ihrer Meinung nach eine Beschlussvorlage verstehen, damit sie Vertragsverbindlichkeit erlangt?

Wieviel Prozent der Bevölkerung müssen Gesetze verstehen können, damit sie Gültigkeit besitzen können, ober anders herum, ab wieviel Prozent Unverständnis sind Strafen nicht mehr gerechtfertigt.

Mit freundlichen grüßen
Andreas Teichmann

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SPD

Sehr geehrter Herr Teichmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit der Bitte um Entschuldigung der zugegeben sehr verspäteten Rückmeldung kann ich Ihnen mitteilen, dass der Bundestag in der Tat sehr viele komplexe Gesetze beschließt. Deshalb haben wir Ausschüsse, in denen die jeweiligen Experten und Fachpolitiker der Fraktion die Gesetze diskutieren und beraten. Dies ist in der Tat sehr zeitaufwendig, weshalb wir durchaus auch zu ungewöhnlichen Zeiten wie morgens um 6:00 Uhr oder noch nachts um 2:00 Uhr tagen. Für die SPD-Fraktion kann ich Ihnen versichern, dass alle wichtigen Gesetze in den wesentlichen Grundzügen unseren Abgeordneten bekannt sind. Natürlich gibt es komplexe Spezialgesetze, die dann aber von den Fachpolitikern, denen ich vertraue, bewertet und beraten werden.

Im Übrigen halte ich unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht für überfordert wie Sie es formulieren. Natürlich bemühen wir uns immer, Gesetze klar und auch für den Nichtjuristen und Normalbürger verständlich zu gestalten. Mein Eindruck ist aber, dass insbesondere durch die intensive Öffentlichkeitsarbeit auch des Bundestages und der SPD-Fraktion durchaus genügend Informationen zur Verfügung stehen, damit die Bürger die für sie wesentlichen Gesetze nachvollziehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Fechner

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