Frage an Johannes Kahrs bezüglich Innere Sicherheit

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Johannes Kahrs
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Frage von Merlin B. •

Frage an Johannes Kahrs von Merlin B. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag Herr Kahrs,

ich frage mich wie Sie zum Einsatz von automatischer Gesichtserkennung zur Massenüberwachung stehen.

Haben Sie eine eine klare Meinung zu dem Thema?

Können Sie schon absehen, ob Sie für oder gegen die automatische Gesichtserkennung zur Massenüberwachung stimmen werden, wenn sie im Bundestag beschlossen werden soll?

Mir geht es hier speziell um die automatische Gesichtserkennung, nicht um Videoüberwachung generell - ob mit oder ohne automatischer Videoanalyse.

Vielen Dank!

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Antwort von
SPD

Moin Frau B.,

vielen lieben Dank für Ihre Anfrage.

Also mir ist bis dato nur das Projekt „Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz“ bekannt, das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Deutsche Bahn AG vereinbart wurde, um den Nutzen von intelligenter Videoanalysetechnik für polizeiliche und unternehmerische Zwecke zu erproben.

Das Projekt „Intelligente Videoanalyse“ gliedert sich in zwei Teilprojekte:

In einem ersten Teilprojekt wurde der Nutzen von biometrischer Gesichtserkennungstechnik in Live-Videoströmen der Überwachungskameras der Deutschen Bahn AG für polizeiliche Zwecke getestet.

Dieses Teilprojekt hatte am 1. August 2017 begonnen und endete nach einem Jahr am 31. Juli 2018.

Bei dem Test der biometrischen Gesichtserkennung wurde nicht von jeder Person die Identität festgestellt, sondern es erfolgte ein Abgleich des bzw. der Bilder mit einer Testdatenbank. Der Test wurde ausschließlich mit freiwilligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf Basis einer Einwilligung durchgeführt.

Ich glaube schon, dass dieses Projekt zukünftig einen zukünftig wesentlichen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit, insbesondere bei der Bundespolizei, darstellen KANN. – vorausgesetzt die Fehlertoleranz bei der Gesichtserkennung liegt bei null und die Novelle steht (datenschutz-)rechtlich gesehen auf soliden Beinen.

Nach polizeifachlicher Bewertung soll die Technik die Arbeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten unterstützen und nicht ersetzen.

Im Anschluss an den Test der Gesichtserkennungssysteme werden in einem zweiten Projekt (seit dem 18. Juni 2019) intelligente Videoanalysesysteme für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarien erprobt.

Unter der Federführung der Deutsche Bahn AG wird das automatisierte Erkennen von bestimmten Situationen, die die Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit des Bahnbetriebs beeinträchtigen können, getestet.

Zentrales Ziel der Deutsche Bahn AG ist es dabei, durch innovative Technologien die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit des Bahnbetriebs zu steigern und Beeinträchtigungen zu Lasten der Reisenden und Bahnhofsbesucher zu reduzieren.

Für die Bundespolizei stehen die effektivere Gefahrenabwehr auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahn des Bundes und die daraus resultierenden möglichen Sicherheitsgewinne im Vordergrund.

Auf der Grundlage dieser Ergebnisse plant Innenminister Seehofer eine Gesetzesnovelle, wonach die intelligente Videoüberwachung an Bahnhöfen usw. eingeführt werden soll.

Das BMI wertet das Projekt als vollen Erfolg. Wir sehen das ein wenig anders.

Die zuständigen Referenten in unserem Haus haben sich das am Bahnhof Südkreuz angeschaut und kennen auch die Bewertung des BMI.

Allerdings ist das Verfahren keineswegs zuverlässig und noch sehr fehlerbehaftet. Die AG Inneres und AG Digitale Agenda - sehen die generelle Einführung daher eher kritisch. Die Novellierung des Bundespolizeigesetzes wird ein sehr großes Projekt, das einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir warten jetzt auf den Gesetzentwurf und schauen uns dann die geplanten neuen Befugnisse sehr genau an.

Fröhlicher Gruß

Ihr

Johannes Kahrs