Antwort 11.02.2025 von Jonas Geissler CSU
Wenn jemand in einer Behörde arbeitet und grob fahrlässig handelt, kann er haftbar gemacht werden.
Wenn jemand in einer Behörde arbeitet und grob fahrlässig handelt, kann er haftbar gemacht werden.
Eine Enquete-Kommission wäre der beste Weg, aus einer parlamentarischen Nachbetrachtung der Pandemie einen konkreten Mehrwert zu gewinnen.
Wir setzen uns für praxistaugliche Maßnahmen zum Tierschutz ein und setzen auf die Expertise und Sorgfalt der Tierhalter und Unterhehmen in Deutschland.