Frage an Jonas Hoffmann bezüglich Umwelt

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Jonas Hoffmann
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Frage von Jürgen F. •

Frage an Jonas Hoffmann von Jürgen F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Hoffmann,
uns würden Ihre Antworten auf diese Fragen interessieren:
1. Der Flughafen Basel-Mulhouse belastet trinational die Anwohner von 5 Uhr früh bis 23.30 in der Nacht. Nur Basel Stadt ist privilegiert (7-22 Uhr). Sind Sie für ein einheitliches Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr?
2. Sind Sie für eine Deckelung der Flugbewegungen am Flughafen Basel-Mulhouse auf 100.000 Flugbewegungen pro Jahr (heutiger Stand 95.000). Wenn Sie mit „nein“ antworten, wo sehen Sie die Belastungsgrenze als erreicht an?
3. Die am Flughafen Basel-Mulhouse bei Start und Landungen verbrauchte Kerosinmenge entspricht in etwa dem Gesamtverbrauch des Autodiesels auf der A5 und A35 (Frankreich). Wegen der aktuellen Flugverfahren tangieren viele Starts und Landungen das Markgräfler Land. Sogar ein Großteil der Starts nach Süden wird letztlich über uns geführt. Schadstoffe betreffen uns insbesondere bei Westwindlage.
Werden Sie sich für die Einführung eines geeigneten Messstellennetzes für die Erfassung der Schadstoffimmissionen des Luftverkehrs, insbesondere der flugzeugturbinenspezifischen Nanopartikel, einsetzen?
4. Der Landkreis Waldshut hat vor dem Europäischen Gerichtshof ein Urteil erstritten wonach der touristisch geprägte Schwarzwald maximal 45 dB an Flugbeschallung von Kloten erdulden muss. Dieser Wert entspricht den Empfehlungen des Bundesumweltamtes (das sogar nur 40dB als tolerable ansieht) und der WHO. Von der Bundesrepublik wird dieser Wert bisher nicht eingefordert.
Werden Sie versuchen, in der Luftverkehrsgesetzgebung ein einklagbares Lärmminimierungsgebot zu verankern?
5. Für den Fall Ihres Wahlerfolges, in welchem Bundestagsausschuss streben Sie eine Mitgliedschaft an?

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Sehr geehrter Herr F.,

hier meine Antworten auf Ihre vielseitigen Fragen:

1. Nach aktuellen Regelungen sind am Flughafen Basel Starts zwischen 0 und 6 Uhr verboten, Landungen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr. Ähnlich ist die Lage in Zürich, wo zwischen 23:30 und 6:00 Uhr ein Nachtflugverbot besteht. Auch in Frankfurt am Main, dem größten deutschen Flughafen, gilt eine Nachtruhe von 23:00 bis 5:00, in Hamburg zwischen 23:00 und 6:00. Aus der Statistik der nächtlichen Flugbewegungen geht hervor, dass 2016 nachts nicht mehr geflogen wurde wie in den vergangenen Jahren. Dennoch würde ich dafür plädieren, die Nachtflugverbote auf 23 Uhr bis 6 Uhr auszudehnen. Eine Gebühr für Landungen und Starts zwischen 22 Uhr und 23 Uhr könnte darüber hinaus, dafür sorgen, dass der Flugplan nicht weiter in die Nacht ausgedehnt wird. Dieses Modell wird beispielsweise in Hamburg angewandt. Natürlich ausgenommen für Notfallflüge oder Starts und Landung, bei denen dies aufgrund der Flugsicherheit geboten ist. Da der Flughafen Basel-Mulhouse ein trinationales Projekt ist und von zwei Ländern betrieben wird, ist aber für eine solche Regelung eine länderübergreifende Zustimmung wichtig.

2.Eine pauschale Deckelung der Flugbewegungen halte ich für ungeeignet. Der Flughafen Basel-Mulhouse hat nicht nur eine wirtschaftliche Bedeutung sondern darüber hinaus auch eine starke Symbolwirkung für die trinationale, grenzüberschreitende Zusammenarbeit in unserem Dreiländereck. Wenn das Nachtflugverbot, Umwelt- und Lärmschutzrichtlinien eingehalten werden, halte ich eine bedarfsgerechte Nutzung für sinnvoller als eine starre Grenze.

3.Schadstoffe und Feinstaubbelastung ist nicht erst seit dem Dieselskandal für mich ein ernstzunehmendes Thema. Gerade im Bereich Ultrafeinstaub oder Nanopartikel fehlen leider bisher, nach meinem aktuellen Wissenstand, geeignete Instrumente und wissenschaftlich unumstrittene Verfahren zur Messung. Ich bin aber der Meinung, sobald dies gegeben ist, sollte auch beim Euroairport eine Nachrüstung der Messtechnik erfolgen und die Emissionen überwacht werden, zum Schutz aller Anrainer des Flughafens.

4.Lärm macht krank, das ist allseits bekannt. Egal ob Straße, Schiene oder Flugverkehr, Lärm muss auf ein erträgliches Maß begrenzt sein, vor allem nachts. Das von Ihnen angesprochene Urteil bezieht sich jedoch nicht auf eine konkrete Lärm-Grenze die rechtswirksam erzwungen wurde, sondern bestätigte lediglich die Auffassung Deutschlands und der EU-Kommission wonach ein Land (hier Deutschland) einseitig Bestimmungen erlassen kann, um den Flugverkehr zu bestimmten Zeiten zu begrenzen. Das Urteil stellt jedoch in keinster Weise einen einklagbaren Rechtsanspruch auf bestimmte Lärmwerte dar. Grundsätzlich ist der internationale Flugverkehr durch Völkerrecht geregelt und besagt, dass Flugzeuge den Luftraum anderer Staaten durchfliegen dürfen. Nach deutscher Rechtsprechung gehören Landeanflüge nicht dazu. Deshalb hat die Bundesregierung auch in der 220. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung zu bestimmten Zeiten bestimmte Flughöhen festgesetzt. Weder aus dem Urteil des EuGH noch aus der eben erwähnten Durchführungsverordnung ergeben sich jedoch konkrete Dezibel Werte. Eine Anpassung des Bundesimmisionsschutzgesetzes halte ich für vorstellbar, eine gründliche Ausgestaltung und Berücksichtigung aller Interessen vorausgesetzt.

5.Ich strebe eine Mitgliedschaft in einem der Ausschüsse für Verkehr und Digitale Infrastruktur, und Wirtschaft und Energie an.

Mit freundlichen Grüßen

Jonas Hoffmann

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