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Antwort von Jörg Geibert
CDU
• 24.11.2015

(...) die Frage von Herrn Meißner betrifft einen Sachverhalt (hier konkret eine Frage aus dem Bereich der Kommunalaufsicht) im Zusammenhang mit meiner ehemaligen Tätigkeit als Thüringer Innenminister. Insoweit bin ich gemäß § 6 I 1 ThürMinG gehindert, Ihnen dazu Auskunft zu geben. Gegebenenfalls wird Ihnen auf eine eventuelle Nachfrage von Ihnen/Herrn Meißner bei der zuständigen Kommunalausfsicht von dort eine Auskunft erteilt werden können. (...)

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