Sehr geehrter Herr Oster, ist Ihnen "Eltern-Kind-Entfremdung" ein Begriff und was gedenken Sie als Vertreter des Volkes dagegen zu tun?

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Frage von Herbert K. •

Sehr geehrter Herr Oster, ist Ihnen "Eltern-Kind-Entfremdung" ein Begriff und was gedenken Sie als Vertreter des Volkes dagegen zu tun?

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Zahl der Kinder, die in Deutschland jährlich den Kontakt zu einem Elternteil durch Eltern-Kind-Entfremdung verlieren, ist erschreckend hoch. Hierbei handelt es sich ohne Frage um einen Fall psychologischer Kindesmisshandlung, die schwere bleibende Schäden bei den Opfern hinterlassen kann. Es gilt daher möglichst effektiv und umfassend dagegen vorzugehen, um den notwendigen Kindesschutz auch in diesem Punkt sicher zu stellen.

Es ist völlig klar, dass das Kindeswohl bei allen Erwägungen zum elterlichen Umgang und zu Betreuungsmodellen an erster Stelle stehen muss. In den allermeisten Fällen ist es jedoch das Beste für das Kind, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbaren Kontakt zu beiden Elternteilen zu unterhalten. Artikel 9 Absatz 3 der UN-Kinderrechtskonvention schützt daher das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil. Auch in Deutschland besteht dieses Recht des Kindes aus § 1684 BGB, welcher zudem festhält, dass jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist. Es mag Einzelfälle geben, in denen das Umgangsrecht oder sein Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer eingeschränkt oder ausgeschlossen sind, doch im Übrigen ist es Aufgabe der Gerichte, den regelmäßigen und persönlichen Kontakt zwischen Kind und beiden Elternteilen sicherzustellen. 

Eine immer wieder aufkommende Forderung zur Verhinderung von Eltern-Kind-Entfremdung ist das gesetzliche Festlegen des Wechselmodells als bevorzugte Betreuungsform in Nachtrennungsfamilien. Doch eine solche Verallgemeinerung, die Festsetzung eines Regelfalls durch den Gesetzgeber, würde missachten, dass bei allen Abwägungen doch das Wohl des Kindes ausschlaggebend sein muss. Die allermeisten Eltern in Deutschland schaffen es, einvernehmlich ein Betreuungsmodell zu vereinbaren, das im Alltag umsetzbar ist und dem betroffenen Kind dient. Hierbei kann das Wechselmodell die beste Lösung sein, im Einzelfall sind teilweise aber auch ganz andere Modelle viel besser geeignet. Daher wäre die Einführung eines gesetzlichen Leitbildes der falsche Weg.

Als effektivere Maßnahme gegen die Eltern-Kind-Entfremdung erachte ich die Prävention und das möglichst frühzeitige Einschreiten zum Schutz des Kindes. Eltern und Kinder sollten schon präventiv nach einer Trennung bzw. Scheidung begleitet und für die potenzielle Gefahr einer Eltern-Kind-Entfremdung sensibilisiert werden. Je früher Tendenzen einer derartigen Entfremdung zwischen einem Elternteil und dem Kind festgestellt werden können, desto eher kann interveniert werden, um Schäden vom Kind abzuwenden. Hierfür braucht es Jugendämter und Familiengerichte mit einem besonderen Bewusstsein für das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung und eine ausreichende Zahl therapeutischer sowie beratender Angebote.

In diesem Sinne hoffe ich, Ihnen mit den gegebenen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Oster

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