Frage an Jürgen Frömmrich bezüglich Soziale Sicherung

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Jürgen Frömmrich
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Frage von Martin B. •

Frage an Jürgen Frömmrich von Martin B. bezüglich Soziale Sicherung

In einem 100%-ig von der Agentur f. Arbeit getragenen Programm (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) versuchen 1 Lehrerin, 2 Diplompädagogen und 1 Diplom-Kaufmann ca. 40 junge Menschen (ca.17-20J.) über Praktika und Beschulung in Ausbildung zu bringen. Dass dies keine "schulischen und motivierten VorzeigeaspirantInnen" sind kann man sich vorstellen. Bis auf 1 oder 2 Personen gelingt dies fast immer. Der Erfolg ist also (fast) erstklassig. Oder? Nun die Frage (oder meine Empörung): Die Ausschreibungsmodalitäten der Agentur f. Arbeit (Arbeitsamt) sind bei den notwendig hohen Fach- und sozialen Qualitäten der Dozenten so ruinös, dass Gehälter von 1850 - 1960 Euro pro Monat ohne Weihnachts- oder Urlaubsgeld "herauskommen".

Wie sieht mein Abgeordneter diese desaströse Ausschreibungspraxis einer staatlichen Institution?

Kann mein Abgeordneter sich vorstellen, seinen politischen Einfluss zu nutzen, dass Ausschreibungsinhalte und Erlösmerkmale der AfA-Kurse Stundenlöhne generieren, die 11 Euro 20 brutto für Akademiker mit hohem inhaltlichen und zeitlichen Einsatz überschreiten. Die Motivation, die Qualität und der akademische Selbstwert hängen nicht allein vom Gehalt ab; aber so ganz unwichtig ist die Entlohnung nicht bei einer Arbeit mit schwierigen Leuten, die ohne Ausbildung für die Gesellschaft sicher viel teurer würden. Ich bitte um eine wenig abstrakte Antwort auf konkrete Inhalte.

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bachmann,

herzlichen Dank für die Frage, wir GRÜNE teilen die von Ihnen dargestellte Kritik an der Ausschreibungspraxis der BA. Denn die bundesweite, wettbewerbsrechtliche Ausschreibung von Leistungen behindert die Verwirklichung von zielgruppenspezifischen Integrationsprogrammen. Deshalb fordern wir, dass den Arbeitsgemeinschaften im Rahmen ihrer Budgethoheit und der gesetzlichen Möglichkeiten die Freiheit eingeräumt werden muss, das geeignete Vergabeverfahren selbst zu wählen, um Leistungen an Dritte unter qualitativen Gesichtspunkten zu vergeben, damit im Ergebnis nachhaltige, qualitativ hochwertige Integrationsprogramme angeboten werden können. Dazu gehört für uns selbstverständlich auch eine angemessene Bezahlung für qualifiziertes Personal. Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat das Thema bereits im Bundestag durch einen Antrag zur Sprache gebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Frömmrich

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