Sehr geehrte Frau Höller, angestellte Lehrkräfte haben die gleiche Ausbildung und machen exakt die gleiche Arbeit wie ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen. Die Bezahlung ist nicht die gleiche.

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Frage von Ralf S. •

Sehr geehrte Frau Höller, angestellte Lehrkräfte haben die gleiche Ausbildung und machen exakt die gleiche Arbeit wie ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen. Die Bezahlung ist nicht die gleiche.

Angestellte Lehrkräfte haben netto bis zu 500€ Verdienst weniger. Das kommt u.a. daher, dass der Besoldungsgruppe A12 nicht die entsprechende Entgeltgruppe EG 12 zugeordnet ist, sondern eins niedriger die EG 11. Um den monatlichen Nettolohnunterschied auszugleichen müssten angestellte Lehrkräfte nach EG 14 bezahlt werden. Des Weiteren gibt es an Berufskollegs Werkstattlehrer, die als voll ausgebildete Lehrkräfte mit einem Meistertitel noch geringer als EG 11 bezahlt werden. Ich finde das nicht in Ordnung.
Außerdem ist nach einem langen Berufsleben die zu erwartende Rente deutlich niedriger als bei verbeamteten Kolleginnen und Kollegen. Auch das ist ein unhaltbarer Zustand, der im Landtag lange bekannt ist. Abhilfe sollte im Land NRW auf den Weg gebracht werden, so wurde uns bei zahlreichen Besuchen im Landtag versichert. Geschehen ist nichts, auch die aktuelle Kampagne A13 für alle ändert nichts.
Wie werden Sie sich dafür einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
R. S.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage! Im Koalitionsvertrag haben wir gemeinsam festgehalten, dass „die Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A13“ angehoben werden soll. Dieses Versprechen halten wir mit dem Programm „A13 für alle“, auch wenn die vollständige Anhebung erst zum August 2026 abgeschlossen ist. In dem Zeitraum bis dahin finden jährlich Anpassungen statt, so dass sich die Situation mittelfristig deutlich verbessert und beispielsweise der Verband „lehrer nrw“ dieses Vorgehen als „faire Lösung“ bezeichnet hat.

Da der Tarifvertrag, der über die Bezahlung angestellter Lehrkräfte bestimmt, sich an der Beamtenbesoldung orientiert, wirkt sich die im Rahmen des angesprochenen Programms „A13 für alle“ vorgenommene Anhebung des Einstiegamtes der Lehrkräfte in der Primarstufe und Sekundarstufe I zum 1. August 2026 auch positiv auf die Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte aus. Es ist klar, dass dies nur ein erster Schritt hin zu einer gerechten Bezahlung unseres gesamten Schulpersonals sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Höller

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