Wie werden Sie sich als Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft dafür einsetzen, dass der Hamburger Senat der geplanten Nachrichtendienstreform im Bundesrat entgegentritt?
Sehr geehrter Herr Herrmann,
die geplante Nachrichtendienstreform bereitet mir erhebliche Sorgen. BND und Verfassungsschutz verfügen über weitreichende Befugnisse. Statt diese weiter auszudehnen, sollte geklärt werden, warum bestehende Instrumente immer wieder versagt haben – etwa im NSU-Komplex.
Die Trennung von Nachrichtendiensten und exekutiver Eingriffsmacht ist eine zentrale Lehre aus Gestapo und NS-Staat. Umso alarmierender ist es, diese Schutzmechanismen aufzuweichen und Geheimdiensten operative Befugnisse einzuräumen. Erinnerungskultur darf nicht bei Gedenktagen enden.
Wie stehen Sie zu dieser Reform? Falls Sie sie ablehnen: Werden Sie sich gegenüber Fraktion und Senat dafür einsetzen, dass Hamburg ihr im Bundesrat entgegentritt? Falls Sie sie unterstützen: Wie vereinbaren Sie das mit den Lehren aus der deutschen Geschichte und den daraus entstandenen rechtsstaatlichen Schutzmechanismen?
MfG
Caroline V.
Quellen: Bundesregierung/BMI, 12.08.2026; Deutscher Bundestag.
Sehr geehrte Frau V.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Darstellung Ihrer Bedenken.
Ich halte jedoch die grundsätzliche Stoßrichtung der vom Bundeskabinett beschlossenen Reform für richtig. Deutschland ist heute in erheblichem Maße mit Spionage, Sabotage, Cyberangriffen, Terrorismus und hybriden Angriffen konfrontiert. Gleichzeitig liegen die operativen Fähigkeiten unserer Nachrichtendienste bislang deutlich hinter denen nahezu aller wichtigen europäischen Partner zurück. Ziel der Reform ist es deshalb, diese Lücke zu schließen und Deutschland damit auch weniger abhängig von den Fähigkeiten und Erkenntnissen ausländischer Nachrichtendienste zu machen.
Dabei ist mir eine Differenzierung zwischen BND und Verfassungsschutz wichtig. Der BND soll grundsätzlich weiterhin ein aufklärender Auslandsnachrichtendienst bleiben, in besonderen Gefährdungslagen aber beispielsweise gegnerische IT-Infrastruktur ausschalten oder sabotieren können. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz geht es dagegen um aktive Schutzmaßnahmen im Inland, etwa das Unbrauchbarmachen von Tatmitteln. Nach dem Regierungsentwurf dürfen sich diese Maßnahmen auf Gegenstände richten und sind nur zulässig, wenn eine andere zuständige Stelle die Gefahr nicht gleichermaßen wirksam abwehren kann.
Ich halte es beispielsweise für schwer vermittelbar, wenn ein Nachrichtendienst eine konkrete Gefahr erkennt, selbst aber nicht wirksam eingreifen kann und dadurch wertvolle Zeit verloren geht. Hinzu kommt die sogenannte Third-Party Rule: Informationen ausländischer Nachrichtendienste dürfen grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des jeweiligen Dienstes an Dritte (und damit bspw. auch nicht an die Polizei) weitergegeben werden. Auch deshalb ist es aus meiner Sicht richtig, dass Deutschland eigene Fähigkeiten stärkt, statt bei zentralen Fragen unserer Sicherheit dauerhaft von ausländischen Partnern abhängig zu sein.
Ein praktisches Beispiel: Erkennt der Verfassungsschutz, dass Extremisten einen Sprengsatz für einen unmittelbar bevorstehenden Anschlag vorbereitet haben, sollte er im äußersten Notfall in der Lage sein, diesen selbst unbrauchbar zu machen, wenn ein rechtzeitiges Eingreifen der Polizei nicht möglich ist. Dass ein Nachrichtendienst eine solche konkrete Gefahr erkennt, aber sehenden Auges untätig bleiben muss, halte ich für nicht überzeugend, aber das ist die aktuelle Rechtslage.
Die Erfahrungen des NS-Staates sind für mich deshalb kein Argument gegen leistungsfähige Nachrichtendienste, sondern für klare gesetzliche Grenzen und wirksame demokratische Kontrolle. Mit den zusätzlichen Befugnissen soll deshalb zugleich die unabhängige Kontrolle erheblich gestärkt und beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden. Dieser soll künftig auch aktive Maßnahmen kontrollieren und unmittelbar gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages berichtspflichtig sein.
Der Gesetzentwurf steht nun erst am Anfang des parlamentarischen Verfahrens. Der Bundesrat wird zunächst Stellung nehmen, anschließend befasst sich der Bundestag damit. Ich halte es für richtig, die konkrete Ausgestaltung dort gründlich zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Auch eine verfassungsgerichtliche Überprüfung einzelner Regelungen ist selbstverständlich möglich.
Ihre konkrete Frage möchte ich daher auch klar beantworten: Nein, ich werde mich nicht dafür einsetzen, dass Hamburg der Reform grundsätzlich entgegentritt. Ich unterstütze das Ziel, BND und Verfassungsschutz angesichts der veränderten Bedrohungslage wirksamer und handlungsfähiger aufzustellen. Für mich gehört dazu allerdings ebenso eindeutig, dass neue Befugnisse mit klaren gesetzlichen Grenzen und einer entsprechend starken Kontrolle einhergehen.
Beste Grüße
Julian Herrmann
