Wann kommt die im Koalitionsvertrag beschlossene neue Wohnungsgemeinnützigkeit? Im Koalitionsvertrag steht zeitnah. Warum liegt immernoch kein Gesetzesentwurf vor?

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Kassem Taher Saleh
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Frage von Paul W. •

Wann kommt die im Koalitionsvertrag beschlossene neue Wohnungsgemeinnützigkeit? Im Koalitionsvertrag steht zeitnah. Warum liegt immernoch kein Gesetzesentwurf vor?

Sehr geehrter Herr Taher Saleh
Bezahlbarer Wohnraum in den Städten ist sehr knapp. Nach der Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit 1990 und dem gefolgten Verkauf vieler Wohnungen an private Unternehmen, sind die Mieten für niedrig bepreiste Wohnungen stark gestiegen und die Instandhaltung dieser Wohnung zurückgegangen. Aktuell geförderte Sozialwohnung fallen nach kurzer Zeit aus der Sozialbindung und verlieren dadurch ihren gemeinnützigen Nutzen. Die hohen Mieten der privaten Unternehmen kosten auch den Staat viel Geld durch hohe Wohngeldzahlungen. Ihre Partei hat bereits 2021, gemeinsam mit der Partei DIE LINKE einen Antrag zu einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit gestellt. Im Koalitionsvertrag wurde beschlossen dass sie eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen möchten. Im Koalitionsvertrag steht "zeitnah". Die letzte Information war, dass zum Jahreswechsel ein Entwurf vorliegt. Wieso gibt es noch keinen Entwurf?

Ich bedanke mich bereits im voraus für Ihre Antwort

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Wohnsituation in unseren Städten ist zweifelsohne eine große Herausforderung und führt bei Mieterinnen und Mietern zu steigendem finanziellen Druck.    

Die Stärkung des geförderten Wohnungsbaus ist ein zentrales Anliegen unserer Wohnungspolitik. Wir streben einen positiven Trend im sozialen Wohnungsbau an und haben dies im Koalitionsvertrag verankert, indem wir vereinbart haben, dass ein Viertel der neu entstehenden Wohnungen öffentlich gefördert sein sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau erheblich ausgebaut. Im Jahr 2021 wurden eine Milliarde Euro dafür aufgewendet. Für das Jahr 2024 haben wir die Mittel auf 3,15 Milliarden Euro erhöht, und bis 2027 planen wir, insgesamt 18,15 Milliarden Euro vom Bund für den sozialen Wohnungsbau bereitzustellen. 

Doch um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist für uns die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) von zentraler Bedeutung. Wie Sie bereits erwähnen, setzen wir uns seit jeher für die Einführung der NWG ein. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, dass Wohnungsbauunternehmen, die geförderte Wohnungen errichten, steuerliche Erleichterungen und Investitionszuschüsse erhalten sollen. Dieses Instrument soll dazu beitragen, dass die Wohnungen dauerhaft mietpreisgebunden sind, ähnlich dem erfolgreichen Modell in Wien. 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat im Juni 2023 Eckpunkte für die NWG vorgestellt. Die Eckpunkte sind ein wichtiger erster Schritt. Doch ich gebe Ihnen Recht, die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes mit der konkreten Ausgestaltung muss nun folgen. Im Moment halten die Abstimmungen in der Bundesregierung noch an. Dabei ist auch das Bundesfinanzministerium in der Verantwortung.  

Wir als bündnisgrüne Bundestagsfraktion heben immer wieder hervor, dass wir für die Einführung bereitstehen. So haben wir während der Fraktionsklausur in Leipzig im Februar 2024 unser Versprechen für die NWG erneuert. https://www.gruene-bundestag.de/themen/klimaschutz/sozial-gerecht-klimaschutz 

Mit freundlichen Grüßen,  

Kassem Taher Saleh

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