Antwort 27.09.2019 von Katarina Barley SPD
(...) Vielmehr muss die Bundesregierung sicherstellen, dass das deutsche Recht der im Richtlinientext enthaltenen Definition im Kontext des Anwendungsbereichs der Richtlinie gerecht wird. Die Ausgestaltung ist Angelegenheit der Mitgliedsstaaten. (...)