
(...) Da die in der BRAO festgelegten berufsrechtlichen Grundpflichten der Rechtsanwälte durch die Berufsordnung (BORA) konkretisiert werden, welche als Satzungsrecht im Rahmen der Vorschriften der BRAO das Nähere zu den anwaltlichen Rechten und Pflichten regelt, befasst sich die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer derzeit auch mit dem Thema "Prävention gegen die Veruntreuung von Fremdgeldern" . Es werden Lösungsansätze erörtert, wie in der BORA die Verpflichtung der Rechtsanwälte zum sorgfältigen Umgang mit Fremdgeldern noch besser im Sinne einer Prävention gewährleistet werden kann. Das Ergebnis dieser Diskussionen sollte zunächst abgewartet werden. (...)