Sehr geehrte Frau Dröge, die Lobbyorganisation Agora ist eng mit dem Wirtschaftsministerium verbunden. Wie transparent ist dabei deren Finanzierung und die Kontrolle wirtschaftlicher Interessen?

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Katharina Dröge
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Frage von Thomas S. •

Sehr geehrte Frau Dröge, die Lobbyorganisation Agora ist eng mit dem Wirtschaftsministerium verbunden. Wie transparent ist dabei deren Finanzierung und die Kontrolle wirtschaftlicher Interessen?

Sehr geehrte Frau Dröge,
haben Sie als Mitglied des Wirtschaftsausschuss konkreten Einblick in die Finanzierung von Agora-Energiewende? Sind Sie sich sicher, dass hinter der Finanzierung der Organisation über Stiftungen keinerlei private wirtschaftliche Interessen stehen? Wie und wie oft wird diese Unabhängigkeit geprüft? Wenn das nicht sichergestellt wird, wieso arbeitet dann das Bundeswirtschaftsministerium weiter mit Agora zusammen?

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas S.

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Lieber Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Agora Energiewende ist in erster Linie ein Think Tank, dessen Arbeit auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert. Als Think Tank ist Agora Energiewende auch eine Lobby-Organisation, durch den wissenschaftlichen Hintergrund aber von meinungsbasierten Lobby-Organisationen zu unterscheiden. Informationen zu Partnerschaften mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen finden Sie auf der Internetseite des Unternehmens – dazu gehören unter anderem das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, diverse Frauenhofer Institute und die Freie Universität Berlin. Hinzu kommt die Gemeinnützigkeit des Unternehmens als eingetragene gGmbH.

Das Unternehmen Agora Energiewende finanziert sich zum Großteil durch Spenden privater Stiftungen. Ein kleiner Teil stammt aus staatlichen Aufträgen. Auch hier finden Sie auf der Internetseite von Agora Energiewende die weitere Aufschlüsselung der Finanzen.

Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gelten grundsätzlich festgeschriebene Regeln. Liegt der Wert der Dienstleistung, Ware oder des Bauauftrags über einem bestimmten Schwellenwert, gelten EU-weite Regelungen. Eine kurze Einführung in die Rechtsgrundlagen der Vergabe auf Bundesebene können sie beispielsweise hier finden: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html

Die Einhaltung der Vergaberegeln wird regelmäßig in einem Monitoringbericht überprüft, den Deutschland an die EU-Kommission übermittelt. Den letzten finden sie hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Europa/monitoring-bericht-der-bundesregierung-zur-anwendung-des-vergaberechts-20211.html

Neben den gesetzlichen Vergaberegeln, die von den Bundesministerien umgesetzt werden, kommt den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt als Nachprüfungsinstanz eine wesentliche Rolle bei der ordnungsgemäßen Anwendung des Vergaberechts in Deutschland zu.

Bezüglich Ihrer Frage zur parlamentarischen Kontrolle: Katharina Dröge ist in dieser Legislaturperiode nicht Mitglied des Wirtschaftsausschusses. Das im Grundgesetz verankerte Frage- und Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung gilt jedoch prinzipiell für alle Bundestagsabgeordneten.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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