Werden die Abgeordneten der Grünen eine Ehrenerklärung abgeben keine Aktienoptionen oder sonstige Vergütungen von Herstellern erneuerbarer Energien zu erhalten?

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Frage von Annette S. •

Werden die Abgeordneten der Grünen eine Ehrenerklärung abgeben keine Aktienoptionen oder sonstige Vergütungen von Herstellern erneuerbarer Energien zu erhalten?

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

Wir Grüne im Bundestag haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Antrag mit einer Regelung für ein verbindliches öffentliches Register für Lobbyvertreterinnen und -vertreter vorgelegt, der die Tätigkeit von Interessensvertreterinnen und -vertretern im Bereich der Bundesregierung und des Bundestages regelt.

Ehrenerklärungen halten wir für kein wirkungsvolles Instrument gegen entgeltliche Lobbyarbeit, wie zuletzt der Maskenskandal bei der Unionsfraktion gezeigt hat.

Im Koalitionsvertrag haben wir unsere Prinzipien des Regierungshandelns klar definiert - Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit - und uns auf folgende Ziele geeinigt, die im Koalitionsvertrag nachzulesen sind: 

Wir werden das Lobbyregistergesetz nachschärfen, Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbeziehen und den Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen grundrechtsschonend und differenziert erweitern. Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck).

Mit freundlichen Grüßen,

Katharina Dröge

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