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Wie stehen Sie dazu das Informationsfreiheitsgesetz zu beschränken?

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Katharina Gebauer
CDU
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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis auf die aktuelle Berichterstattung zum Informationsfreiheitsgesetz.

Die von Ihnen angesprochene Diskussion über Änderungen im Informationsfreiheitsrecht findet aktuell auf Bundesebene statt. Zuständig sind hier vor allem der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung, nicht der Landtag Nordrhein-Westfalen. Wie das Gesetz am Ende genau formuliert wird und welche Abwägungen getroffen werden, liegt in der Verantwortung des Bundes.

Der transparente Umgang mit Informationen aus Behörden ist wichtig für das Funktionieren unserer Demokratie und für das Vertrauen in staatliche Entscheidungen. Wenn Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wie Entscheidungen zustande kommen, lässt sich öffentlich darüber diskutieren und staatliches Handeln kritisch begleiten. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, mögliche Änderungen im Informationsfreiheitsrecht sorgfältig zu beraten und dabei verschiedene Interessen – etwa Offenheit, Schutz persönlicher Daten und eine leistungsfähige Verwaltung – verantwortungsvoll abzuwägen.

Als Landtagsabgeordnete in Nordrhein-Westfalen verfolge ich die weitere Entwicklung aufmerksam und nehme sowohl die geäußerte Kritik als auch die fachlichen Stellungnahmen ernst. Der Prozess ist derzeit noch im Fluss, eine abschließende Bewertung der konkreten Änderungen ist aus meiner Sicht erst möglich, wenn ein belastbarer Gesetzestext vorliegt und die zuständigen Gremien im Bund darüber beraten haben.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Gebauer, MdL

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