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Wie stehen Sie zur Chatkontrolle? Wieso wird ein versucht ein Gesetz schnell durchzusetzen, welches bereits 2 mal im Eu-Parlament abgelehnt worden ist?

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Frage von Gunnar M. •

Wie stehen Sie zur Chatkontrolle? Wieso wird ein versucht ein Gesetz schnell durchzusetzen, welches bereits 2 mal im Eu-Parlament abgelehnt worden ist?

Sehr geehrte Frau Gebauer,

persönlichen Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes sehe ich hiervon bedroht.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
G. M.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M.,  

vielen Dank für Ihre Nachricht zur sogenannten Chatkontrolle. Ihre Sorge um persönliche Daten und private Nachrichten kann ich gut nachvollziehen. Gerade weil Messenger häufig für sehr vertrauliche Gespräche genutzt werden, müssen solche Vorhaben besonders sorgfältig geprüft werden.

Auf europäischer Ebene wird weiterhin über Regelungen zur Bekämpfung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet beraten. Eine dauerhafte europäische CSAM-Verordnung ist bislang nicht abschließend beschlossen. Daneben geht es um eine befristete ePrivacy-Ausnahme. Diese soll es Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen zu erkennen und zu melden.

Diese ePrivacy-Ausnahmeregelung wurde im Frühjahr 2026 zunächst nicht verlängert. Im Juli 2026 hat das Europäische Parlament dazu eine enger gefasste Position angenommen: Die freiwillige Erkennung solcher Inhalte soll grundsätzlich möglich bleiben, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation soll aber ausdrücklich ausgenommen werden. Dass das Europäische Parlament entsprechende Vorhaben bereits zweimal abgelehnt beziehungsweise nicht beschlossen hat, zeigt zugleich, dass die europäische Debatte weiterhin offen ist.

Diese Änderung greift einen wichtigen Teil der Datenschutzbedenken auf, löst aber nicht alle offenen Fragen. Es bleibt ein schwieriger Zielkonflikt: Private Nachrichten müssen geschützt bleiben, zugleich müssen Kinder und Jugendliche wirksam vor Missbrauch und digitaler Ausbeutung geschützt werden. Entscheidend ist daher, ob die Regelungen zielgenau, verhältnismäßig und technisch sicher ausgestaltet sind.

Die Bundesregierung unterstützt nach ihren öffentlichen Äußerungen ein gemeinsames europäisches Vorgehen gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Netz. Gleichzeitig hat sie betont, dass anlasslose Überwachung privater Kommunikation und eine Schwächung sicherer Verschlüsselung nicht Grundlage einer deutschen Zustimmung sein sollen.

Für Nordrhein-Westfalen ist wichtig: Entschieden wird dieses Vorhaben auf europäischer Ebene, nicht im Landtag. Die Debatte wird aber auch in Nordrhein-Westfalen aufmerksam verfolgt – insbesondere mit Blick auf Kinderschutz, Datenschutz und IT-Sicherheit. 

Ich danke Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer Sorge an mich gewandt haben. Die weitere Entwicklung auf europäischer und bundespolitischer Ebene werde ich aufmerksam verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Gebauer MdL

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