Frage an Kati Engel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Kati Engel, MdL Thüringen, DIE LINKE
Kati Engel
DIE LINKE
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Frage von Rainer W. •

Frage an Kati Engel von Rainer W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Engel,
bei uns in Eisenach hat das Bündnis der internationalistischen Liste/MLPD eine Protestkundgebung gegen das sogenannte AFD Familienfest am 26.09.2019 angemeldet. Das ganze unter dem Motto: „Protest gegen die rassische AFD insbesondere gegen den Faschisten Höcke.“ Allen Ernstes hat dann die Stadtverwaltung unter unserer linken Oberbürgermeisterin Katja Wolf dem Bündnis verbieten wollen, den Faschisten Höcke Faschist zu nennen. Auch hat die Stadtverwaltung angeordnet, dass der antifaschistische Protest 10 Dezibel leiser sein muss als der von der AFD. Das Bündnis ist dann erfolgreich vor Gericht gezogen gegen diesen skandalösen Auflagenbescheid. Das Gericht entschied wir dürfen den Faschist Höcke auch Faschist nennen. Jetzt zu meiner Frage: Warum sollte hier (zum Glück kläglich gescheitert) von der Stadtverwaltung Eisenach ganz offensichtlich die AFD in Schutz genommen und der Protest des internationalistischen Bündnis zensiert und behindert werden?
Viel Erfolg beim Wahlkampf
R. W.

Kati Engel, MdL Thüringen, DIE LINKE
Antwort von
DIE LINKE

Werter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage, doch leider kann ich Ihnen dazu keine näheren Ausführungen machen. Ein Auflagenbescheid bzw. die Genehmigung oder das Verbot einer Versammlung ist ein Verwaltungsakt, welcher der zuständigen kommunalen Behörde (in der Regel ist dies das Ordnungsamt) obliegt.
Nun verwalten sich Gemeinden und Städte selbst (kommunale Selbstverwaltung), sind also weitestgehend souverän in ihrem Handeln. Dies nennt man auch vertikale Gewaltenteilung. Sie dient der regionalen politischen Dezentralisation, schafft überschaubare Lebens- und Funktionsbereiche und sichert eine breite demokratische Teilhabe.
Zudem gibt es noch die horizontale Gewaltenteilung. Als Landtagsabgeordnete gehöre ich der legislativen (also der gesetzgebenden) Gewalt an, wohingegen Verwaltungen, Behörden und Ämter zu der exekutiven (der ausführenden) Gewalt zählen.
Und diese Trennung der verschiedenen Gewalten ist gut und richtig so, denn unsere Gewaltenteilung hat den Zweck einen (erneuten) Machtmissbrauch in Deutschland zu verhindern.
Ich kann Ihnen folglich gar nicht auf Ihre Frage antworten, da ich nicht Teil der Stadtverwaltung Eisenach bin noch diese mir rechenschaftspflichtig ist. Ich bin, was die Stadt Eisenach betrifft, eine ganz normale Einwohnerin. Falls Sie Auskünfte über das Handeln der Stadtverwaltung Eisenach wünschen, dann müssten Sie sich an diese direkt wenden oder Sie könnten ein Stadtratsmitglied bitten, im Stadtrat eine Anfrage zu stellen.

In Ihrer Frage klingt aber auch an, die Stadtverwaltung Eisenach hätte die „AfD in Schutz genommen“. Nun kenne ich natürlich nicht die Beweggründe der Stadtverwaltung. Ich weiß aber, dass es sehr wohl eine genehmigte Protest-Aktion gegen die AfD-Veranstaltung des Theater am Markt (TAM) unter dem Motto "Keine Parolen! Dafür Kuchen. Kommt zusammen!" gegeben hat, an welcher über 200 Menschen teilgenommen haben. Meines Wissens wurde dieses Bündnis, an welchem sich verschiedene Verbände, Vereine, Kulturschaffende aber auch Parteien der Stadt beteiligten, von der Stadtverwaltung in seinem Protest weder behindert noch eingeschränkt.

Nichtsdestotrotz gratuliere ich der MLPD natürlich zum erfolgreichen Gerichtsverfahren. Bernd Höcke sollte endlich als das benannt werden dürfen was er ist: ein Faschist.

Mit freundlichen Grüßen

Kati Engel

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