Antwort 01.10.2024 von Kerstin Griese SPD
Der § 16i ist ein sehr erfolgreiches Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt und ist speziell auf Langzeitarbeitslose bezogen.

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Der § 16i ist ein sehr erfolgreiches Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt und ist speziell auf Langzeitarbeitslose bezogen.
Mehr öffentliche Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken.
Entscheidungen eines Rehabilitationsträgers können beim Bundesamt für soziale Sicherung angemahnt werden.
Seit dem Teilhabestärkungsgesetz sind alle Leistungserbringer zu geeignetem Gewaltschutz verpflichtet.
Eine Lösung der Altschuldenproblematik ist für viel Städte essenziell, damit beispielsweise die sozialen Angebote erhalten bleiben können:
Das Außenministerium selbst nutzt Hawala nicht.