Frage an Kerstin Schreyer bezüglich Gesundheit

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Kerstin Schreyer
CSU
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Frage von Rüdiger A. •

Frage an Kerstin Schreyer von Rüdiger A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Schreyer,

jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Expartner getötet https://www.welt.de/politik/deutschland/article181577392/Haeusliche-Gewalt-Franziska-Giffey-plant-mehr-Frauenhaeuser.html.

Da muss unbedingt etwas getan werden.

Sie sind kein ausgewiesener Gesundheitsexperte Ihrer Partei, könnten diesen Skandal aber lösen helfen, wenn diese Frauen in den Genuss einer verpflichtenden medizinischen/psychologischen Untersuchung Ihres Partners kämen, im Falle von Partnerschaftsproblemen.

Werden Sie schnellstens einen interfraktionellen Antrag als Abgeordneter einbringen, der eine verpflichtende Untersuchung im Ereignisfall vorsieht, soweit kein Widerspruch vorliegt oder auch nicht gefunden werden?

Glauben Sie, dass das neue Überwachungsgesetz in Bayern hilfreich wäre, z.B. durch fortlaufende Ton- und Videoüberwachung mittels Smartphone etc.von Partnern/Expartnern?

In Bayern steht Ihre Partei zur Wahl!

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CSU

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Themenbereich Gewalt gegen Frauen. Im Folgenden gebe ich Ihnen einen Überblick, was in Bayern alles unternommen wird, um Gewalt gegen Frauen wenn möglich zu verhindern. Die vorrangig zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte werden bei der Zur-Verfügung-Stellung eines bedarfsgerechten Hilfesystems für die Opfer unterstützt. Es besteht im Wesentlichen aus zwei Säulen: Den 38 staatlich geförderten Frauenhäusern und den 32 staatlich geförderten Notrufen/Fachberatungsstellen. Ergänzt wird es durch bei Frauenhäusern bzw. Notrufen/Fachberatungsstellen angegliederte 26 staatlich geförderte Interventionsstellen als zugehendes Beratungsangebot nach einem Polizeieinsatz in Fällen häuslicher Gewalt und bei Stalking durch den (Ex)Partner. Die Interventionsstellen informieren auch zu den rechtlichen Möglichkeiten entsprechend dem Gewaltschutzgesetz.

Es wurde ein Drei-Stufen-Plan entwickelt und im Juni dem Landtag als Strategie zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit Gewalt vorgestellt. Dieser beruht auch auf den Erkenntnissen der im Auftrag des StMAS erstellten Bedarfsermittlungsstudie sowie den darauf fußenden Ergebnissen der von ihrer Vorgängerin eingesetzten Arbeitsgruppe einschließlich der von der Fachpraxis vor Ort geleisteten sehr wertvollen Beiträge. Perspektivisch geht es darum, jeglichen Formen von Gewalt - über den Bereich der häuslichen und sexualisierten Gewalt hinaus - von Anfang an konsequent entgegenzuwirken. In Stufe 1 wurde im Rahmen des ersten Nachtragshaushalts 2018 der Haushaltsansatz für die Förderung der Frauenhäuser um 1 Mio. € aufgestockt, um die zum 1. Januar 2017 erfolgte Fördererhöhung zu verstetigen und die Betreuung und Beratung der ins Frauenhaus mitgebrachten Kinder zu verbessern. Die geänderte Förderrichtlinie wurde im Allgemeinen Ministerialblatt vom 31. Juli 2018 veröffentlicht (https://www.verkuendung-bayern.de/files/allmbl/2018/09/allmbl-2018-09.pdf). Die Träger wurden von der zuständigen Vollzugsbehörde, der Regierung von Mittelfranken, informiert und zu einer entsprechenden Antragstellung aufgefordert. In Stufe 2 setzt man sich dafür ein, dass im Rahmen des DHH 2019/2020 insbesondere durch ein staatliches Investitions- und Umzugsprogramm mit mehrjähriger Laufzeit der Platzausbau in den Frauenhäusern vorangetrieben wird und zusätzliche Mittel für eine weitere Verbesserung der Personalausstattung in den Frauenhäusern bereitgestellt werden. In Stufe 3 geht es schließlich um ein umfassendes Gewaltpräventionskonzept, mit dem wir auch mittel- und langfristige Entwicklungen und Prognosen für die Zukunft, welche Gewaltformen zunehmen und wie wir diesen entgegensteuern können, berücksichtigen.

Speziell für Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen gibt es die staatlich geförderte Informationshomepage www.wege-aus-der-gewalt.de, angesiedelt beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Bayern.

Um weiterer Gewalt wirksam vorzubeugen, sind aber auch Maßnahmen erforderlich, die bei den Tätern ansetzen. Studien und Evaluationsprojekte haben gezeigt, dass die Beratung von Männern mit Gewaltbereitschaft, sog. Täterarbeit, ein wichtiges Element zur Verbesserung der Gewaltprävention und des Opferschutzes darstellt. Gewaltbereite Männer, die ein Täterprogramm durchlaufen (haben), übernehmen mehr Verantwortung für ihr Gewaltverhalten und erreichen eine verbesserte Selbstkontrolle, wodurch die Gewaltspirale durchbrochen werden kann. Deshalb setze ich mich im Rahmen der Stufe 2 des Drei-Stufen-Plans zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt dafür ein, dass in den DHH 2019/2020 neue Mittel zur Förderung von acht Fachberatungsstellen für Täter/Täterinnenarbeit eingestellt werden (eine pro Regierungsbezirk, Oberbayern wegen höherer Bevölkerungsdichte: zwei).

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Schreyer

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