Frage an Kirsten Kappert-Gonther bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Barbara S. •

Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Barbara S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Kappert-Gonther,

ich war langjährige Grünen-Wählerin. Nun bin ich entsetzt, dass die Volksabstimmung aus dem Grundsatzprogramm der Partei DIE GRÜNEN gestrichen werden soll. Und ich frage mich, wie Sie das rechtfertigen? Wieso haben DIE GRÜNEN Angst vor Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie, obwohl u.a. die Schweiz zeigt, wie stabilisierend Volksabstimmungen auf das politische System wirken. Das Thema Bürgerräte ist endlich international im Kommen — aber eigentlich schon seit Jahrzehnten in seiner positiven Auswirkung auf verantwortungsvolle, offene Demokratie untersucht. Auch vor diesem Hintergrund können Sie das sinkende Vertrauen in »professionelle« Politik sicherlich nicht aufhalten, indem Sie Bürgerexpertise und Volksabstimmungen weiterhin ausschließen.
Ich bitte Sie dringend, sich für den Erhalt der Volksabstimmung in Ihrem Grundsatzprogramm einzusetzen.
Vielen Dank! ich freue mich auf Ihre Antwort.

Herzliche Grüße!
Barbara Schubert

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Schubert,

wir GRÜNE fordern seit vielen Jahren Instrumente der direkteren Beteiligung und Mitbestimmung der Bürger*innen. Denn die Essenz unserer Demokratie ist, dass Perspektiven aktiv eingebracht werden können. Eine vielfältige Demokratie braucht Einmischung, Repräsentanz, Lust zur Auseinandersetzung und Kompromissfähigkeit. Wir wollen, dass die Bevölkerung die Möglichkeit bekommt, die politische Agenda stärker selbst zu gestalten. Dieses Grundprinzip grüner Politik wird sich auch in unserem neuen Grundsatzprogramm wieder spiegeln.
Im Programmentwurf setzen wir uns für Bürger*innen-Räte ein. Mit diesen soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten Themen die Alltagsexpertise von zufällig ausgewählten Bürger*innen noch direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Bürger*innen-Räte können nach unserer Vorstellung auf Initiative der Regierung, des Parlaments oder als Bürgerbegehren, also von unten aus der Bevölkerung heraus zu einer konkreten Fragestellung eingesetzt werden. Das soll auch auf Bundesebene möglich sein.
Wir halten diese Form der direkten Beteiligung am politischen Aushandlungsprozess in Zeiten starker Polarisierung und gesellschaftlicher Pluralisierung für ein passendes Instrument, um unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen wieder miteinander ins direkte Gespräch zu bringen. Denn nur so kann eine gemeinsame Idee für die Zukunft dieses Landes entwickelt werden, nur im Austausch von Argumenten und Perspektiven kann in einer zersplitterten Gesellschaft Zusammenhalt gesichert werden. Umso mehr gilt das in einer Situation, in der wir sehen, dass Institutionen verknöchern und dass das Pflegen von Privilegien und soziale Selektivität leider zur Zustandsbeschreibung unserer Demokratie gehört.

Um die gesellschaftlichen Gräben zu verringern und die Demokratie zu verbessern brauchen wir demokratische Strukturen, in denen die Bürger*innen sich beraten und einbringen können. Die Erfahrungen aus Bürger*innen-Räten weltweit zeigen, dass auf diese Weise gegenseitige Verständigung und gegenseitiger Respekt entstehen. Menschen, die an Bürger*innen-Räten teilgenommen haben, interessieren sich danach verstärkt für politische Fragen oder beginnen, sich selbst zu engagieren.
Parlamente brauchen eine größere Offenheit und bessere, vielfältigere Beratung, auch abseits von Lobbyismus und einer kleinen Gruppe von Expert*innen. Sie brauchen auch Impulse von dort, wo das (Zusammen-)Leben stattfindet. Bürger*innen-Räte politisieren die Beratung von Entscheidungsträger*innen. Das erhöht auch die Legitimation dieser Beratung, denn sie ist transparent und in eine breitere gesellschaftliche Debatte eingebettet.

Gute Aushandlungen über politische Fragen können dann entstehen, wenn sichergestellt wird, dass Menschen sich frei, gleich und fair eine Meinung bilden können, unbeeinflusst von Lobbyinteressen. Nicht als Konkurrenz zum Parlament, sondern als Ergänzung und Stärkung. Bürger*innen-Räte haben auch den Vorteil, dass wir mit ihnen dem Repräsentationsdefizit unseres politischen Systems begegnen können. Bei der Auswahl der Zufallsbürger*innen kann auf die repräsentative Verteilung etwa von Frauen oder Minderheiten geachtet werden und so garantiert werden, dass alle Stimmen gleichberechtigt und repräsentativ gehört werden. Im Bürger*innen-Rat soll die Gesellschaft in ihrer Breite und Vielfalt weitest gehend repräsentativ abgebildet sein und jeder Mensch in Deutschland die gleiche Chance haben, Teil des Rates zu werden.
Mit den Bürger*innen-Räten entstehen öffentliche Debatten aus unterschiedlichsten Perspektiven, mehr Repräsentanz gesellschaftlicher Gruppen, neue Ideen, ernsthafte Gespräche und gemeinschaftsorientierte Diskussionen. Es geht es um den Austausch von Argumenten, um zuhören, sich einlassen. Hass, Hetze, Lügen und Stammtisch-Parolen treten erfahrungsgemäß in den Hintergrund und verschwinden ganz, wenn es um konstruktiven Dialog geht.

All das sind Gründe, warum viele Grüne Bürger*innen-Räte für die geeignete Form direkter Beteiligung auf Bundesebene halten. Aber wie Sie wissen, sind wir GRÜNE schon seit unserer Gründung eine basisdemokratisch ausgerichtete Partei. Unsere Mitglieder haben ein großes Mitspracherecht bei der künftigen Programmatik und bislang sind in der Parteizentrale weit über 1.000 Änderungsanträge zum neuen Grundsatzprogramm eingegangen, einige auch zu der Frage direkter Beteiligung und direkter Demokratie. Auf dem kommenden (digitalen) Parteitag vom 20. bis 22. November werden wir unser neues Grundsatzprogramm und die am breitesten unterstützten Änderungsanträge ausgiebig diskutieren und dann das Programm in seiner endgültigen Fassung beschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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