Was konkret unternimmt Ihre Partei, um das aufgesetzte Parken in Bremen zu verhindern? Die Freiheit und Sicherheit vers. Gruppen werden nach wie vor massiv beeinträchtigt.

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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Peter M. •

Was konkret unternimmt Ihre Partei, um das aufgesetzte Parken in Bremen zu verhindern? Die Freiheit und Sicherheit vers. Gruppen werden nach wie vor massiv beeinträchtigt.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

 

ich stimme Ihnen zu, dass aufgesetztes Parken beeinträchtigend und unsicher ist. Wir Grünen setzen uns seit Jahren in den parlamentarischen Gremien in Bremen für klare Regelungen ein, damit das Zuparken von Gehwegen ein Ende findet. Gerade für Menschen, die im Rollstuhl oder mit Kinderwagen unterwegs sind, verhindert aufgesetztes Parken in engen Straßen mit schmalen Gehwegen das Durchkommen. Aufgesetztes Parken ist laut Straßenverkehrsordnung verboten, wurde in Bremen aber lange geduldet. Viele Autofahrer*innen haben sich leider daran gewöhnt, ihre Fahrzeuge rechtswidrig abzustellen. Das darf aber kein Grund sein, die Behinderung vulnerabler Gruppen einfach zu akzeptieren. Auch die Rettungssicherheit muss hergestellt werden. Das ist auch im Interesse der Anwohner*innen, die bisher, vielleicht unbewusst, ihre Autos so geparkt haben, dass Einsatzfahrzeuge im Ernstfall Schwierigkeiten bekommen.

Nach intensiver Prüfung konnten sich die Behörden zumindest darauf verständigen, ein Parkkonzept für besonders belastete Quartiersbereiche zunächst in der östlichen Vorstadt umzusetzen. Findorff und die Neustadt sollen sukzessive folgen. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) aus dem vergangenen Jahr hat bestätigt, dass die Straßenverkehrsbehörde grundsätzlich gegen Fahrzeuge vorgehen muss, die auf Gehwegen geparkt sind. Allerdings hat das OVG den Behörden auch einen Ermessenspielraum eingeräumt - die Behörden müssen demnach illegal abgestellte Fahrzeuge nicht unmittelbar abschleppen. In Straßen, in denen durchgängig auf beiden Seiten geparkt wird und die Mindestbreite von 1,50 Metern unterschritten wird, muss die Behörde allerdings einschreiten. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum aufgesetzten Parken steht noch aus. Es geht also darum, geltendes Recht durchzusetzen und die Anwohner*innen transparent zu informieren.

Mit dem weiteren Ausbau von ÖPNV, Radverkehr und Car-Sharing können klimafreundliche Alternativen zum eigenen Pkw geschaffen werden. Wo es passt, sollten auch quartiersbezogene Angebote zum Abstellen der Autos eingerichtet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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