der Verkehrsgerichtstag hat festgestellt, dass der aktuell angewandte Grenzwert von 1,0 ng THC pro ml Blutserum so niedrig ist, dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.
wir wollen dafür sorgen, dass niemand mehr wegen Cannabis für den Eigengebrauch verurteilt wird. Ziel ist eine umfassende Legalisierung, die Gesundheits- und Jugendschutz stärkt
Der Genehmigungsvorbehalt hat sich nicht bewährt, da eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die einer angemessenen Therapie entgegensteht, nicht ausgeschlossen werden kann
Das Gesetz war ein Meilenstein, doch in der Praxis hat sich herausgestellt, dass hohe Hürden für Patient*innen, die auf Cannabis als Medizin angewiesen sind, bestehen.
Eine Beteiligung der Union in Landesregierungen wird uns nicht davon abhalten, im Bundestag den bestmöglichen Gesetzentwurf zu erarbeiten
Angesichts steigender Ausgaben für Verteidigung gilt es, ein besonderes Augenmerk auf die friedensstiftenden und friedenssichernden Ausgaben zu legen