Frage an Klaus-Dieter Gröhler bezüglich Innere Sicherheit

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Klaus-Dieter Gröhler
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Frage von Dagmar G. •

Frage an Klaus-Dieter Gröhler von Dagmar G. bezüglich Innere Sicherheit

Der Fall Sami. A, ein Tunesier, der als Terrorist und Leibwächter dem Massenmörder Osama bin Laden gedient hat, zeigt den KONTROLLVERLUST von Regierung, Parlament und Justiz über das Migrationsproblem und der damit verbunden Sicherheit. Es ist ein Skandal, dass es seit Jahren nicht gelingt, diesen Gefährder, der mit einem Anschlag -zig Menschen in unserem Land ermorden könnte, abzuschieben!
Der größere Skandal aber ist, dass weder die GroKo-Regierung noch der Bundestag (auch Sie, Herr MdB?), offensichtlich weder den Willen oder die Kraft haben, dieses Abschiebechaos durch eindeutige und klare Gesetze und Regelungen zu beenden.
Es kann doch nicht sein, dass Gefährder hier bleiben können, weil es immer irgendetwas die Abschiebung verhindert, mal droht ihnen angeblich die Folter, mal werden in dem Land angeblich Schwule verfolgt, mal eine UN-Konvention hier, mal das Flüchtlingsabkommen XY da, usw. usw.
Humanität ja, auf jeden Fall, aber wem gilt denn die Humanität? Den Terroristen und Gefährdern, denen angeblich immer irgendetwas bei Abschiebung droht, oder den arglosen Menschen hier, deren Leben es zu schützen gilt? Wessen Interessen vertritt dieser Staat eigentlich? Ich meine, wenn die Abschiebung von Terroristen und Mördern nicht möglich ist, weil irgendwelche Gesetze oder internationale Abkommen deren Schutz höher bewertet als den Schutz unserer Bevölkerung, dann sollten diese Gesetze schnellstens geändert oder die Abkommen notfalls gekündigt werden.
Übrigens, die Erhöhung der Parteienfinanzierung haben CDU und SPD in nur 9 Tagen durch den Bundestag gepeitscht, da sollte es wohl möglich sein, hier klare Gesetze in wenigen Monaten durchzubringen, oder?
Was und wann unternimmt die CDU endlich etwas? Wo ist denn die Kanzlerin, die doch sonst die „Richtlinienkompetenz“ bemüht?
Grüße,

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Gärtner,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema innere Sicherheit und Migration. Ich verweise zunächst auf die beiden Asylpakete I und II: Im Asylpaket I wurde zunächst das Asylverfahren beschleunigt, Abschiebungen werden seitdem grundsätzlich nicht mehr angekündigt. Wenn Abschiebungen scheitern, liegt dies in erster Linie nicht daran, dass die abzuschiebende Person durch ein Gesetz oder Abkommen „geschützt“ wird, sondern dass die Behörden sie am Rückführungstermin schlichtweg nicht antreffen. Aus diesem Grund ist man dazu übergegangen, die Abschiebungen nicht mehr anzukündigen. Auch die Strafbarkeit von Schleusern wurde verschärft. Im Asylpaket II wurde dann der Familiennachzug für bestimmte Gruppen eingeschränkt, der Aufbau von Aufnahmezentren zur Verfahrensbeschleunigung für Migranten ohne Bleibeperspektive sowie die Einschränkung der Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründen beschlossen.

Die Hürden für Abschiebungen wurden insgesamt gesenkt. Von 2015 bis 2018 haben mindestens 220.000 Migranten Deutschland wieder verlassen, etwa 135.000 davon freiwillig. Bei Straftaten gegen bestimmte Rechtsgüter wie körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung sowie Eigentum können Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge bereits ab einer Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe – selbst auf Bewährung – vom Schutz ausgeschlossen werden. Wir werden diese Verschärfung auf Fälle schweren Sozialleistungsbetrugs und auf schwere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ausweiten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert die Staatsanwaltschaft frühzeitig über bekannt gewordene Straftaten. Ausländer, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen oder ihre Identität verschleiern, können somit leichter abgeschoben werden. Besonders gefährliche Ausreisepflichtige können mittels elektronischer Fußfessel überwacht und unter geringeren Voraussetzungen in Abschiebungshaft genommen werden.
Es ist strafbar, in terroristische Ausbildungslager zu reisen, Dschihadisten können Reisepass und Personalausweis entzogen werden, um sie an der Ausreise zu hindern. Wir werden darüber hinaus regeln, dass Deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligen. Auch die Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung wurde verschärft. Nachrichtendienste dürfen weiterhin Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten einholen. 21 islamistische Vereine wurden bisher vom BMI verboten, nunmehr wurde auch die Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen Vereinsverbote ausgeweitet.

Außerdem wurden in den letzten Jahren die Verfahrensabläufe der zuständigen Stellen immer mehr gestrafft und effektiver gestaltet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Jahr 2016 knapp 700.000 Asylanträge und im Jahr 2017 gut 600.000 Asylanträge entschieden. In den Monaten Januar bis Oktober 2018 sind rund 187.000 Entscheidungen hinzugekommen. Die Antragsrückstände sind weitgehend abgebaut und die Bearbeitungsdauer von Neuverfahren beträgt seit 2017 nur noch etwa drei Monate. Dies ist auch auf die Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter des BAMF zurückzuführen: Von weniger als 3.000 Personen im Herbst 2015 auf über 7.000 Personen. Mit dem Haushaltsgesetz 2018 wurden für das BAMF zusätzliche 1.650 Stellen beschlossen, im Haushalt 2019 nochmals weitere 313 Stellen. Darüber hinaus gibt es einen fälschungssicheren Flüchtlingsausweis, der eine zentrale Datenerfassung ermöglicht und der Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen ist. Flüchtlinge werden grenznah registriert und erkennungsdienstlich behandelt. Hunderttausende Registrierungen wurden in den letzten Monaten nachgeholt. Von einem Kontrollverlust kann also keine Rede sein.

Aus Sicht der Union muss die Zahl der illegal nach Deutschland einreisenden Menschen weiter reduziert werden. Im Koalitionsvertrag wurden auf Initiative der Union zwischen CDU, CSU und SPD daher zusätzliche Maßnahmen vereinbart, damit die Zuwanderungszahl (ohne Erwerbsmigration) die Spanne von 180.000 bis 220.000 Personen pro Jahr nicht übersteigt. In den Bereichen „sichere Herkunftsländer“ und „Ausweisungsrecht“ wurden erhebliche Verschärfungen durchgesetzt. So führte die Einstufung der Westbalkan-Staaten als sichere Herkunftsländer zu einem deutlichen Rückgang der Zuwanderung von dort. Im Januar 2019 hat der Bundestag beschlossen, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Maghreb-Staaten sowie Georgien zu erweitern. Marokko, Algerien und Tunesien haben bereits eine bessere Zusammenarbeit bei der Rückübernahme ihrer Staatsbürger zugesagt, erste Erfolge sind auch hier sichtbar. Die gesetzliche Vermutung, dass Anträge von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern unbegründet sind, beschleunigt die Verfahren noch einmal. Zusätzlich hat Deutschland mit Herkunftsländern wie beispielsweise Afghanistan Rückführungsabkommen geschlossen, es laufen Verhandlungen über Vereinbarungen zur geordneten Rückführung unter anderem mit Ägypten.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Gröhler