Wie stehen Sie zu einem echten Lobbyregister ohne Ausnahmen?

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Klaus-Dieter Gröhler
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Frage von Jörg L. •

Wie stehen Sie zu einem echten Lobbyregister ohne Ausnahmen?

Sehr geehrter Herr Gröhler,

wie stehen Sie zu einem Lobbyregister, aus welchem alle Kontakte von Lobbyisten, gleich welcher Couleur mit Abgeordneten und ihren Mitarbeitern hervorgehen (ausgenommen private Kontakte wie etwa Liebesbeziehungen (die gehen niemanden etwas an). Bislang hat Ihre Partei das ja immer wieder verhindert? Ich wohne in Ihrem Wahlkreis und erwäge, dieses Mal für Sie zu stimmen. Weniger, weil Sie mich wirklich überzeugt haben als vielmehr, weil Ihr Kontrahent, der Regierende Bürgermeister nach einer bestenfalls fragwürdigen Bilanz nun mit einem Sitz Im Bundestag belohnt werden soll. Ich halte diese Versorgungsmentalität, die es auch in Ihrer Partei gibt, für schädlich. In den Bundestag sollten die Besten einziehen und nicht aus der Sicht ihrer Parteien "verdiente" Pollitopas. Hochachtungsvoll Jörg Lehnert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr von Lehnert,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es ist mir ein hohes Anliegen, die Vertretung von Interessen im Parlament mit hohen Transparenzerfordernissen in Einklang zu bringen. Mit dem inzwischen im März 2021 beschlossenen verpflichtenden Lobbyregister haben wir eine gute Grundlage, um die Arbeit von Interessenvertretern offen und transparent zu regeln. Für Lobbyisten gilt künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das Gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung – und zwar für Gespräche mit Ministerialen ab der Ebene des Unterabteilungsleiters. Das Register enthält unter anderem Angaben zur Person, zum Interessen- und Vorhabenbereich, zum Auftraggeber und zu den finanziellen Aufwendungen. Zudem werden Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorgibt. Auch haben wir einen Ordnungswidrigkeitstatbestand bei Verstößen gegen diese Registrierungspflicht eingeführt.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Gerne können Sie auch bei einer meiner Bürgersprechstunden direkt mit mir ins Gespräch kommen. Informationen dazu finden Sie auf meiner Homepage www.groehler.info .

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Gröhler