Sehr geehrter Herr Holetschek, in einer Pressemeldung vom 8.1.2023 schreiben Sie, dass "Drogen wie Alkohol und Tabak das (Gesundheits)system ... in erheblichem Ausmaß belasten".

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Klaus Holetschek
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Frage von Matthias B. •

Sehr geehrter Herr Holetschek, in einer Pressemeldung vom 8.1.2023 schreiben Sie, dass "Drogen wie Alkohol und Tabak das (Gesundheits)system ... in erheblichem Ausmaß belasten".

https://www.br.de/nachrichten/bayern/holetschek-cannabis-legalisierung-belastet-gesundheitssystem,TSKUhA4

Meine Frage dazu:

Wenn Sie (wobei ich Ihnen absolut zustimme) Alkohol und Tabak als Droge bezeichnen und die schädlichen Auswirkungen bestätigen – warum ist im Falle von Alkohol diese Droge immer noch für Jugendliche erhältlich? Warum ist Alkohol in Deutschland im internationalen Vergleich so billig? Warum darf immer noch dafür geworben werden? Warum gibt es – anders als beim Tabak – keine Warnhinweise? Warum stehen immer noch Schnapsfläschchen in Kinderreichweite neben Schokoriegeln an der Supermarktkasse? Wann nehmen Sie als Gesundheitsminister dazu Stellung und ergreifen Maßnahmen?

Wenn Sie richtigerweise Cannabis nicht für Jugendliche geeignet halten, wie können Sie es akzeptieren, dass Alkohol bereits mit 16 legal ist? Ich frage Sie ganz direkt: Nehmen Sie den Jugendschutz wirklich ernst – oder ist Ihnen der beim Alkohol nicht ganz so wichtig?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr B.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie den Jugendschutz im Zusammenhang mit Alkohol thematisieren. Sie sprechen mit den Gefahren durch Alkohol für Kinder und Jugendliche ein wichtiges Thema an, das für mich schon lange von zentraler gesundheitspolitischer Bedeutung ist. Denn es liegt klar auf der Hand, dass Alkoholkonsum vor allem bei jungen Menschen gefährliche Folgen haben kann – und das bereits in kleinen Mengen.

 

Es ist zu begrüßen, dass Werbung für Alkohol bereits zahlreichen Einschränkungen unterliegt. Gemäß § 6 Absatz 5 des Jugendmedienschutzstaatsvertrags beispielsweise darf sich Werbung für alkoholische Getränke in Rundfunk und Telemedien weder an Kinder oder Jugendliche richten noch durch die Art der Darstellung Kinder und Jugendliche besonders ansprechen oder diese beim Alkoholgenuss darstellen.

 

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol ist ein wichtiger Grundsatz des Bayerischen Präventionsplans. Ziele der Bayerischen Staatsregierung sind insbesondere die Förderung eines verantwortungsvollen, risikoarmen Umgangs von Erwachsenen mit alkoholischen Getränken, die Förderung des Konsumverzichts bei Kindern und Jugendlichen sowie die Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher. Zudem ist ein konsequenter Vollzug des Jugendschutz- und Gewerberechts wichtig für die Prävention der Alkoholsucht.

 

Der rechtliche Rahmen des Jugendschutzgesetzes – inklusive der Altersgrenzen – wird vom Bundesgesetzgeber definiert. Informationen zum Jugendschutz finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/jugendschutz/oeffentlichkeit/index.php.

 

Zur Erreichung der Ziele der bayerischen Suchtprävention hilft auch eine eindeutige Kennzeichnung alkoholhaltiger Lebensmittel. Verstöße gegen die Pflicht zur Kennzeichnung alkoholhaltiger Lebensmittel werden von den zuständigen Landesbehörden geahndet. Der Rechtsrahmen wird vom zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesgesetzgeber definiert.

 

Bayern verfügt über bewährte und schlagkräftige Organisationen und Strukturen zur Prävention von schädlichem Alkoholkonsum, dazu gehören insbesondere das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen und der Öffentliche Gesundheitsdienst. Die bayerischen Alkoholpräventionsprojekte sind nachhaltig angelegt, evaluiert und solide finanziert. Sie beinhalten bedarfsgerechte Angebote für das gesamte Kindes- und Jugendalter, wie z. B. das durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in Bayern geförderte Projekt „HaLT - Hart am Limit“, aber auch für Erwachsene sowie für besondere Gefährdungslagen, wie z. B. die Kampagne des ZPG „Schwanger? Null Promille!“, die 2012 startete und sich an Schwangere und deren Bezugspersonen richtet. Alle Akteure der Suchtprävention, angefangen bei den Suchtfachkräften bis zum Jugendschutz, sind bestrebt, ihre vielfältigen Aktivitäten zu koordinieren, um deren Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu steigern.

 

Weitere Projekte und Informationen zum Thema „Alkohol – nur verantwortungsvoll“ finden Sie auf unserer Website unter  https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/sucht/alkohol/.

 

Trotz der vielfältigen etablierten Angebote und Maßnahmen wird die Staatsregierung nicht nachlassen, sondern die Alkoholprävention gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiterhin verstärkt in den Fokus nehmen.  

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister 

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