Tatsächlich handelt es sich in den von Ihnen aufgeworfen Konstellationen um Fälle, in denen bislang eine Ersterschließung, die die hierfür erforderlichen technischen Vorgaben erfüllt, noch nicht erfolgt ist, und für die noch zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit eine Abrechnung durch die Stadt bzw. Gemeinde erfolgt ist, mithin also noch keinerlei Kosten auf die Anlieger umgelegt wurden.
Aufgrund der derzeit dynamischen Entwicklungen auf Bundesebene und der abzuwartenden künftigen Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag ist die weitere Entwicklung beim Regionalisierungsgesetz und beim Deutschlandticket ab 2026 noch offen.
Die Vergabe eines „Bachelor of Laws“ ist in Bayern durchaus möglich. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Universitäten entsprechende Bachelorstudiengänge konzipieren und einrichten.
Bayern wird das KCanG jedoch so restriktiv wie möglich umsetzen, um die Folgen der Cannabislegalisierung möglichst zu begrenzen.
Gerne kann ich Ihnen dazu mitteilen: Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat bereits vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes für spätere Untersuchungen Abwasserproben tiefgekühlt zurückgestellt.
Die Staatsregierung setzt sich daher konsequent in allen Altersgruppen für einen verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang mit alkoholischen Getränken ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung des Konsumverzichts bei Kindern und Jugendlichen sowie der Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher und der Eindämmung des Rauschtrinkens.