Frage an Klaus Mindrup bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Klaus Mindrup
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Frage von Katrin S. •

Frage an Klaus Mindrup von Katrin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,
Die linksradikalen Aktivisten des „Zentrums für politische Schönheit“, die auch mal ertrunkene Flüchtlingsleichen ausgebuddelt hat, um sie für ihre politischen Aktionen zu benutzen,

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/fluechtlingsleichen-in-berlin-zentrum-fuer-politische-schoenheit-startet-neue-aktion-a-1038823.html

hat nun vor dem Haus des AfD Politikers Höcke Betonklötze aufgestellt. Am 22.11.2017 war auf n24 zu sehen, wie die Aktivisten zur Vorbereitung mit Kameras mit Teleobjektiv von einem Gebüsch aus Höckes Haus observierten und fotografierten, wahrscheinlich durch die Fenster in die Wohnung hinein.

Man kann zu Höcke stehen wie man will, aber hier wurden elementare Bürgerechte verletzt, nicht nur die von Höcke, sondern insbesondere die von seinen Kindern und anderen Familienangehörigen. Es muss traumatisch für sie sein, wenn ihre Privatsphäre derart dreist verletzt wird, ja die „Aktivisten“ lassen sich sogar beim spitzeln noch filmen, so sicher sind sie sich offenbar des politischen Wohlwollens großer Teile der Presse und Politiker.

Nun sollte man meinen, dass von den Parteien und der Presse an Aufschrei erfolgt, leider nein. Man stelle sich vor, was passiert wäre, wenn Rechtsradikale das Haus eines Regierungspolitikers mit Telekamera belauert und fotografiert hätten, die Presse und Alt-Parteien würden toben!

In diesem Fall aber nur hämische Berichte von einigen Sendern und Schweigen bei den Parteien. Genau diese Doppelmoral ist es, die viele Bürger an der demokratischen Redlichkeit von Parteien und der Presse zweifeln lässt.

Sind wir schon wieder soweit, dass die missliebige politische Meinung eines Mitbürgers anderen das Recht gibt, massiv gegen seine Bürgerechte zu verstoßen und derart gegen ihn öffentlich vorzugehen?

Wo ist Ihre Stimme? Was meinen Sie?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

Zunächst entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Leider ist in der Umstellung zwischen Bundestagswahlkampf 2017 und Start der 19. Legislatur ein Problem mit der Weiterleitung von Emails entstanden.
Darum hat weder mich, noch mein Team die Benachrichtigung von Abgeordnetenwatch über ihre Anfrage erreicht. Wir haben diesen Fehler nun behoben. Ich bitte Sie dies zu entschuldigen.

Gerne beantworte ich Ihre Frage:

Sie werfen in der Tat eine schwierige Frage auf. Diese berührt das Spannungsfeld von Privatsphäre in Abwägung zur Freiheit der Kunst. Ein Spannungsfeld, das sich wohl nie eindeutig auflösen lassen wird.
Zum konkreten Fall gab es ja auch ein Gerichtsurteil. (hier finden Sie eine gute Zusammenfassung dazu, auch zum Nachhören: www.deutschlandfunkkultur.de/zentrum-fuer-politische-schoenheit-vor-gericht-verdienter.996.de.html?dram:article_id=413772)
 
Aus guten Grund ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die richterliche Unabhängigkeit fest verankert worden. Dies war die richtige Reaktion auf die barbarische Unrechtsjustiz in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher eine starker Rechtsstaat mit einer starken Demokratie.
 
Das zuständige Gericht hat die Frage, die Sie aufwerfen, sehr differenziert beantwortet. Zum einen muss man feststellen, dass die Darstellung der Überwachung in großen Teilen eine inszenierte Aktion war. Die Bilder, die das Zentrum für politische Schönheit veröffentlicht hat, waren von Herrn Höcke selbst veröffentlicht worden. Für einige Bilder wurde die Verbreitung jedoch untersagt. Insgesamt hat das Gericht die Aktion klar als Kunst identifiziert, sie ist also von der Kunstfreiheit gedeckt. Die Freiheit der Kunst Kritik zu üben, ist ein enormes Gut, ein wichtiger Baustein unserer Demokratie. Ich bin froh, dass das Gericht diese Tatsache auch noch einmal bestätigt hat.
 
Man muss berücksichtigen, worauf die Kritik des Zentrums abzielt. Es übt Kritik an Bernd Höckes Forderung, die Bundesrepublik brauche eine 180 Grad Wende in der Erinnerungspolitik - übersetzt also ein Ende der kritischen Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte, hin zur kritiklosen Selbstüberhöhung. Dass er das auch klar und deutlich mit Bezug auf das Mahnmal für die ermordeten Juden Europas, also auch für die Zeit des Nationalsozialismus, fordert, ist Verantwortungslos und offensichtlich politisch motiviert.
 
Es bricht mit allem, für das die Bundesrepublik Deutschland steht und offenbart Höckes rechtsextreme Gesinnung.
Diese verabscheuungswürdige politische Forderung ist der Anlass für die Kunstaktion. Wer als öffentliche Person, die Herr Höcke unzweifelhaft ist, in aller Öffentlichkeit solche NS-verharmlosenden Positionen vertritt, muss mit lautem Widerspruch rechnen.
 
Wie die brutalen Morde durch die NSU gezeigt haben, ist der rechtsextreme und mörderische Geist des Nationalsozialismus immer noch in unserem Land gegenwärtig und wir Demokraten müssen wachsam sein und die demokratische und offene Gesellschaft gegen Diskriminierung, Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus verteidigen.
 
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben zu Recht davon gesprochen, dass die Würde des Menschen, gemeint sind ALLE MENSCHEN unantastbar ist!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Klaus Mindrup