Frage an Klaus-Peter Willsch bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Klaus-Peter Willsch
CDU
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Frage von Detlev F. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Detlev F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Klaus-Peter Willsch,

ich habe gerade eben gelesen, das morgen, Freitag den 30.03.2012, im Deutschen Bundestag die erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93) stattfinden sollte?

Können Sie mir den Grund dafür erklären?

Warum wurde darüber nicht in der Öffentlichkeit gesprochen?

Und wieso wurde das Vorhaben "auf Eis gelegt", nachdem es bekannt wurde?

Ich bin sehr auf Ihre Ausführungen gespannt.

Mir freundlichen Grüßen

Detlev Funk

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Funk,

für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de danke ich Ihnen.

Wie Sie sicherlich wissen, wurde der Tagesordnungspunkt 33 der heutigen Sitzung, 1. Lesung des Gesetzes zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen, wieder abgesetzt, da weiterer Beratungsbedarf besteht.

Warum die Öffentlichkeit sich nicht mit den Gesetzesvorhaben, die im Parlament debattiert werden , auseinandersetzt, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Ich persönlich finde diesen Umstand sehr schade und versuche, durch meine Arbeit im Wahlkreis den Bürgerinnen und Bürgern die Politikverdrossenheit wieder auszutreiben und sie zu animieren, sich intensiver mit der Bundespolitik auseinanderzusetzen.

Ich sehe auch keinen Zusammenhabng, dass das Vorhaben wie von Ihnen beschrieben "auf Eis gelegt" wurde, weil es bekannt wurde. Dann hätte man es von vorneherein nicht auf die öffentliche Tagesordnung des Bundestages gesetzt.

Weiterhin sähe ich auch überhaupt keinen Grund, das Gesetz möglichst "leise" zu beraten. Es geht schließlich um eine Verbesserung der Parteienvielfalt und einen Fortschritt in der Rechtssicherheit für kleinere politische Vereinigungen, also ein durchweg positives Anliegen. Mit dem Gesetzesentwurf soll eine neue Beschwerdemöglichkeit vor der Wahl beim Bundesverfassungsgericht für Parteien eingeführt werden, deren Wahlteilnahme durch den Bundeswahlausschuss abgelehnt wurde. Auch das Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl soll ergänzt werden, und zwar um den sogenannten "subjektiven Rechtsschutz".

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB

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