Wäre es nicht sachgerecht, die 60 Milliarden aus dem Corona Fonds für die Rettung der coronagebeutelten Krankenhäuser zu verwenden?

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Frage von Barbara Z. •

Wäre es nicht sachgerecht, die 60 Milliarden aus dem Corona Fonds für die Rettung der coronagebeutelten Krankenhäuser zu verwenden?

Unser Haaner Krankenhaus schließt nun schon Mitte Dezember, das Solinger noch früher. Es wird schon darum geworben, dass Ersthelfer sich in einer App registrieren, um im Notfall schnell vor Ort zu sein, wenn Rettungswagen nun sehr viel später kommen werden. Und was passiert in der nächsten Pandemie? Wird Haan nun unser nächstes Bergamo?

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Sehr geehrte Frau Z.,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat eine weitgehende Auswirkung auf die deutsche Haushaltspolitik. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil entschieden, dass der Bund für die Bewältigung der Coronakrise gedachte Kredit­ermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro nicht in den Klima- und Transforma­tionsfonds, kurz KTF, verschieben darf. Zudem gilt das Prinzip der Jährigkeit. Demnach ist es untersagt, Sondervermögen auf Vorrat zu bilden, und Ausgaben über Jahre zu strecken. Diese Rechtsprechung galt schon immer. Das verfassungswidrige Buchungsverfahren hatte die Ampel-Regierung – trotz aller Warnungen – gleichwohl verabredet und im Koalitionsvertrag niedergeschrieben.

 

Diese Rechtsprechung macht auch klar, dass die Mittel aus dem Corona-Fonds – oder auch sonstigen Quellen – nicht einfach für die Krankenhäuser verwendet werden können. Dazu bedarf es einer eingehenden Beratung im Bundestag und der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes.

 

Meines Erachtens lassen sich die aktuellen Probleme im Gesundheitswesen gleichwohl lösen. Dazu wäre eine entsprechende Priorisierung der Ausgaben im Haushalt erforderlich. Deutschland ist ein reiches Land, und es hat große Steuertöpfe. Das Geld muss eben nur dann ankommen, wo es gebraucht wird.

 

Aus diesem Grund hat meine Fraktion ein sogenanntes Vorschaltgesetz zu der geplanten Krankenhausreform auf den Weg gebracht (Drucksache 20/8402). Mithilfe dieses Gesetzes sollen ungeordnete kalte Strukturbereinigungen verhindert werden und die deutsche Krankenhausversorgung so lange stabil gehalten werden, bis die abgekündigte, bislang aber nicht umgesetzte Krankenhausreform ihre Wirkung entfaltet. Der Antrag wurde von den Ampel-Regierungsfraktionen im Bundestag leider abgelehnt.

 

Mit besten Grüßen

Dr. Klaus Wiener MdB

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